Die 7 Säulen des E-Recht
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E-Recht im Online-Marketing wurde seit Ende der neunziger Jahre immer wichtiger.

(firmenpresse) - Mit der exponentiellen Nutzung und Verbreitung des Internet am Ende der 90er Jahre wurde bewusst, dass auch für E-Commerce und Online-Marketing im Netz rechtliche Rahmenbedingungen gefunden werden müssen. Dies wurde anfangs von vielen Nutzern mit Misstrauen betrachtet, das Internet sollte so weit wie möglich frei von staatlichen Einflüssen bleiben. Viele dachten und wollten, dass das Internet eine Art rechtsfreien Raum bildet. Zumindest die Meinung, dass man es im Internet mit Gesetzen nicht so genau nehmen muss, hat sich bis heute in vielen Kreisen gehalten.
Spätestens seit mit dem Internet auch Geld verdient wird, wurden jedoch die Rufe nach einem klaren rechtlichen Rahmen im Netz lauter. Ohne rechtliche Grundlagen hätte kein Unternehmen in Geschäftsmodelle Geld investiert, die im Zusammenhang mit dem Internet stehen. Auch wurden viele Formen der Kriminalität erkennbar, die zwar schon vorher existierten, deren Begehung aber durch das Internet begünstigt wurde.
Heutzutage besteht das E-Recht aus folgenden 7 Teilen:
1. Das Telemediengesetz (TMG)
2. Signaturgesetz (SigG)
3. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
4. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
5. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
6. Urheberrechtsgesetz (UrhG)
7. Markengesetz (MarkenG)
Die vollständige Beschreibung dieser Gesetze mit ihren Auswirkungen auf das Online-Marketing im Artikel: E-Recht im Online-Marketing
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Datum: 12.12.2011 - 09:20 Uhr
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