Praxisgebühr muss fallen
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erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:
Die Praxisgebühr benachteiligt insbesondere chronisch kranke,
behinderte und ältere Menschen. Sie werden für eine Gebühr zur Kasse
gebeten, die als Steuerungsinstrument zur Absenkung der Arztbesuche
nachweisbar untauglich ist. Diesen einseitigen Belastungen der
Versicherten erteilt der SoVD eine klare Absage. Um zu mehr
Solidarität in der Gesetzlichen Krankenversicherung zurückzukehren,
muss die Praxisgebühr zu Gunsten eines gerechteren
Finanzierungsmodells fallen. Durch eine höhere
Beitragsbemessungsgrenze könnte die Finanzierungsbasis der GKV in
einem ersten Schritt deutlich verbessert werden. Damit zudem der
Wiedereinstieg in ein paritätisch finanziertes und
bedarfsorientiertes Gesundheitssystem gelingt, ist die Einführung
einer Bürgerversicherung erforderlich.
V.i.S.d.P.: Benedikt Dederichs
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Datum: 12.12.2011 - 11:11 Uhr
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