Verfassungsgerichtshof betont Prüfrechte des Landesrechnungshofs bezüglich der NRW.Bank
ID: 539100
Verfassungsgerichtshof betont Prüfrechte des Landesrechnungshofs bezüglich der NRW.Bank
Der Verfassungsgerichtshof hat mit seiner heutigen Entscheidung die Prüfungsrechte des Landesrechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes bezüglich der NRW.BANK weit gefasst. Er ist damit dem Antrag des LandesÂrechnungshofs in einem Organstreitverfahren gegen die Landesregierung gefolgt.
Das Gericht stellte klar, dass die Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung und des NRW.Bank Gesetzes die Prüfungsrechte bezüglich der NRW Bank nicht beschränken können.
Bislang wurden die Prüfungsmöglichkeiten des Landesrechnungshofs durch den Wortlaut der Landeshaushaltsordnung und des NRW.BANK Gesetzes auf die bestimmungsgemäße Verwendung der Fördermittel begrenzt. An diese gesetzgeberische Entscheidung und die hierzu seit Jahrzehnten im Konsens von Parlament und Landesregierungen gelebte Praxis sah sich, wie die Vorgängerregierung, auch die jetzige Landesregierung gebunden.
Ein prüfungsfreier Raum bestand auch in der Vergangenheit zu keinem Zeitpunkt, denn die in Streit stehenden Bereiche werden auch schon von der Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geprüft.
Mit dem Urteil machen die Richter verfassungsrechtliche Vorgaben, die die Landesregierung respektiert. Nun gilt es, die Entscheidungsgründe sorgfältig zu analysieren, um dann die entsprechenden Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen.
Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jägerhofstr. 6
40479 Düsseldorf
Pressesprecherin:
Ingrid Herden
Telefon: 0211 / 4972 - 5004 oder 5904
Pressereferent:
Daniel Moritz
Telefon 0211 / 4972 - 2399
Allgemeine Kontaktdaten der Pressestelle:
Fax: 0211 / 4972 - 2300
E-Mail: presse@fm.nrw.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 13.12.2011 - 14:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 539100
Anzahl Zeichen: 2162
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 296 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Verfassungsgerichtshof betont Prüfrechte des Landesrechnungshofs bezüglich der NRW.Bank"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).