IT-Stelle für hessische Justiz - GRÜNE: Gesetzentwurf weist Rechtsfehler auf
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IT-Stelle für hessische Justiz - GRÜNE: Gesetzentwurf weist Rechtsfehler auf
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gilt die Gewaltenteilung auch für den jeweiligen Verwaltungsunterbau. Bisher war die gemeinsame IT-Stelle von der Justiz selbst getragen worden. Jetzt soll sie unter Aufsicht des Justizministers kommen, also von der dritten zur zweiten Gewalt wandern. Dazu Jürgens: "In der Anhörung zur Errichtung einer gemeinsamen IT-Stelle wurden erhebliche Zweifel geäußert, ob diese Konstruktion noch mit der Gewaltenteilung vereinbar ist. Außerdem hat der Dienstgerichtshof beim Oberlandesgericht bereits entschieden, dass eine Überlassung der Verwaltung des EDV-Netzes der hessischen Justiz an die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) unzulässig ist, solange nicht die Art der Behandlung von Dokumenten des richterlichen Entscheidungsprozesses konkret festgelegt und deren Einhaltung im gleichberechtigten Zusammenwirken mit gewählten Vertretern der Richter überprüft werden kann. Die Landesregierung legt uns jetzt einen Gesetzentwurf vor, in dem solche Sicherungsmaßnahmen nicht einmal erwähnt, geschweige denn geregelt sind. Der Gesetzentwurf trägt damit den Makel des offensichtlichen Rechtsverstoßes, weil er den Vorgaben des Dienstgerichtshofs nicht entspricht."
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Datum: 13.12.2011 - 18:30 Uhr
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