Frankfurter Neue Presse: Der Wolf und die lieben Justiz-Geißlein.
Ein Kommentar von Georg Haupt über die Verurteilung des Schwerverbrechers Thomas Wolf durch die hessische Justiz.
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gegen chronisch Kriminelle auch dann nicht, es gibt ja noch die
Sicherungsverwahrung. In einer solchen wäre Thomas Wolf bis zum Ende
seines verpfuschten Lebens ganz sicher auch verschwunden, wenn das
Bundesverfassungsgericht in diesem Jahr nicht deren Anforderungen
drastisch verändert hätte. Derartige Schutzmaßnahmen können jetzt nur
noch gegen schwere Gewalt- und Sexualstraftäter verhängt werden. Zu
letzteren zählt Thomas Wolf eindeutig nicht, zu ersteren aber qua
juristischer Definition auch nicht - weil seine Bomben nur Attrappen
und seine Pistolen nicht geladen waren. Eine Definition dieses
Gewaltbegriffs erscheint zynisch, entspricht aber geltendem Recht. So
werden wir von Thomas Wolf also leider in einigen Jahren bestimmt
wieder hören. Es steht zu vermuten, dass dieses nichts Gutes sein
wird.
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Datum: 13.12.2011 - 18:38 Uhr
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Politik & Gesellschaft
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