Die notarielle Vorsorgevollmacht: Ein Stück Sicherheit für Jung und Alt / Immer mehr Menschen nutzen Zentrales Vorsorgeregister
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möglicherweise einmal seine persönlichen Angelegenheiten nicht mehr
selbst regeln kann. Meist rückt das Thema erst im Seniorenalter ins
Bewusstsein. Doch egal, ob jung oder alt, viele Menschen gehen wie
selbstverständlich davon aus, dass ihre Kinder oder ihre
(Ehe-)Partner im Ernstfall gesetzlich befugt sind, für sie zu
entscheiden.
"Dies ist ein weit verbreiteter Irrtum, der sich oft erst
aufklärt, wenn es bereits zu spät ist", weiß Eliane Schuller von der
Landesnotarkammer Bayern. "Es ist wichtig, dass jeder, unabhängig vom
Alter, für den Notfall Vorsorge trifft. Denn eine plötzliche
Krankheit oder ein Unfall können auch in jungen Jahren dazu führen,
dass man nicht mehr für sich selbst entscheiden kann", so Schuller
weiter. Zu denken ist hier nicht nur an gesundheitliche
Entscheidungen (z.B. Zustimmungen zu Operationen und medizinischen
Behandlungen), sondern auch an den vermögensrechtlichen Bereich
(Bankgeschäfte, Behördenverkehr etc.). Wer seine Angelegenheiten
nicht mehr selbständig regeln kann oder nicht mehr geschäftsfähig
ist, erhält von Gesetzes wegen einen sog. Betreuer, der dann die
notwendigen Entscheidungen trifft. Oft setzt das zuständige
Betreuungsgericht kein Familienmitglied, sondern einen Fremden zum
Betreuer ein. Das Betreuungsverfahren ist zudem kostenpflichtig.
Eine Betreuung lässt sich mit einer Vorsorgevollmacht vermeiden.
In der Vollmacht kann eine Vertrauensperson mit der Wahrnehmung
sämtlicher Angelegenheiten betraut werden. Eine solche Vollmacht
sollte mindestens schriftlich verfasst werden, optimale Sicherheit
bietet jedoch nur die notarielle Vorsorgevollmacht. Gerade in
bedeutenden Lebenssituationen ist die notarielle Form gesetzlich
vorgeschrieben, wie z.B. in Grundstücks- und Kreditangelegenheiten.
Zudem bieten die notarielle Beratung und die korrekte Formulierung
Gewähr dafür, dass die Vollmacht genau auf die individuellen Wünsche
und Besonderheiten eines jeden Vollmachtgebers zugeschnitten und
juristisch einwandfrei formuliert ist. Bei privatschriftlichen
Vollmachten droht die Gefahr, dass sie aufgrund unzureichender oder
fehlerhafter Formulierung im Fall der Fälle unbrauchbar sind. Der
Notar stellt darüber hinaus die Identität sowie die
Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers fest und gewährleistet so die
umfassende Akzeptanz der Vollmacht im Geschäftsverkehr. Schließlich
kann nur eine notarielle Vollmachtsurkunde ersetzt werden, falls sie
einmal abhanden kommen sollte.
"Die Vorsorgevollmacht sollte auf jeden Fall beim Zentralen
Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden", rät
Schuller. Bereits 1,5 Millionen Vorsorgeurkunden wurden bis November
2011 bei der Bundesnotarkammer erfasst. Der Vollmachtgeber erhält
nach Registrierung eine Vorsorgecard, auf der die Daten des
Bevollmächtigten sowie die Errichtung der Vorsorgevollmacht vermerkt
sind. Es empfiehlt sich, diese in der Geldbörse zu verwahren. So kann
im Ernstfall die Vorsorgeurkunde auch schnell aufgefunden werden.
Die Kosten für eine notarielle Vorsorgevollmacht einschließlich
Beratung richten sich nach der Höhe des Vermögens des
Vollmachtgebers. Beträgt dieses z.B. 10.000 EUR bzw. 100.000 EUR, so
belaufen sich die Notarkosten auf 27 EUR bzw. 103,50 EUR, jeweils
zzgl. Umsatzsteuer und Auslagen. Für die Registrierung der
Vorsorgevollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister der
Bundesnotarkammer kommen noch zwischen 11 EUR und 16 EUR hinzu.
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Datum: 16.12.2011 - 11:00 Uhr
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