ots.Audio: Wer zahlt bei Sturmschäden? - Tipps für alle, bei denen Tief "Joachim" zugesc

ots.Audio: Wer zahlt bei Sturmschäden? - Tipps für alle, bei denen Tief "Joachim" zugeschlagen hat

ID: 541939
(ots) -
Beitrag: 1:50 Minuten

Anmoderationsvorschlag: Kaputte Autos, umgeknickte Bäume,
abgedeckte Häuserdächer: Tief Joachim hat mit Windgeschwindigkeiten
in Orkanstärke jede Menge Schaden angerichtet. Was Betroffene jetzt
sofort tun müssen, verrät uns Uwe Hohmeyer.

Sprecher: Rund 85 Prozent der deutschen Hausbesitzer sind gegen
Sturm- und Hagelschäden versichert. Sie sind also schon mal auf der
sicheren Seite, sagt Christian Lübke vom Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft.

O-Ton 1 (Christian Lübke, 0:17 Min.): "Die Versicherung leistet
vollen Umfang für alles, was am Haus wiederhergestellt werden muss.
Also wenn die Ziegel abgetragen werden, dann beauftragen Sie in
Zusammenarbeit mit dem Versicherer ein Handwerksunternehmen. Die
stellen dann eben das Haus in dem ursprünglichen Zustand wieder her.
Und diese Kosten übernimmt eben der Versicherer."

Sprecher: Wenn also Tief "Joachim" über Ihr Haus hinweggefegt ist
und beispielsweise Fenster zerstört oder Dachziegel abgedeckt hat,
sollten Sie diese Schäden unverzüglich Ihrer Versicherung melden.

O-Ton 2 (Christian Lübke, 0:27 Min.): "Rufen Sie beim Versicherer
an, informieren Sie sich bei ihm, er nimmt Sie an der Hand und sagt,
wie die nächsten Schritte abgehen müssen, er informiert Sie darüber,
was Sie als Nächstes zu tun haben. Ganz wichtig ist: Schmeißen Sie
nicht immer alles gleich weg, was durch Feuchte durchnässt ist, denn
Sie müssen am Ende den Schaden auch wieder dokumentieren. Das heißt,
der Sachbearbeiter auf der anderen Seite beim
Versicherungsunternehmen muss wissen, was ist bei Ihnen
kaputtgegangen. Und wenn Sie schon alles entsorgt haben, fällt Ihnen
das natürlich relativ schwierig."

Sprecher: Danach kann dann auch sofort der Handwerker angerufen
und zum Reparieren bestellt werden, denn Sie müssen auf jeden Fall


auch...

O-Ton 3 (Christian Lübke, 0:16 Min.): "... so steht es in Ihren
Verträgen drin, Schaden von Ihrem Gebäude abwenden. Also wenn hier
zum Beispiel, jetzt übertreiben wir mal wirklich, Fenster, alles
offen ist, das Dach abgetragen und es regnet weiterhin rein, dann
müssen Sie hier agieren und dürfen sogar auch einen Handwerksbetrieb
beauftragen, der das notdürftig repariert."

Sprecher: Und falls Sie sich Sorgen um Ihr draußen geparktes Auto
machen sollten: Diese Schäden übernimmt Ihre Teilkaskoversicherung.

O-Ton 4 (Christian Lübke, 0:15 Min.): "Hier gilt das Gleiche wie
bei der Wohngebäude- und Hausratversicherung: Die zahlt ab Windstärke
acht, das sind so 63 Stundenkilometer an Windgeschwindigkeiten. Dann
bekommt man also hier auch den Schaden ersetzt, wenn der Baum eben
das Auto, die Karosserie oder die Fensterscheiben zerstört."

Abmoderationsvorschlag: Mehr Infos rund ums Thema "Sturmschäden"
finden Sie im Internet unter www.klipp-und-klar.de. Erster
Ansprecherpartner ist aber auf jeden Fall direkt Ihre Versicherung.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an ots.audio@newsaktuell.de.



Pressekontakt:
Christian Lübke
Presse und Information
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
Wilhelmstr. 43/ 43 G,  10117 Berlin
Postfach 08 02 64, 10002 Berlin
Tel. +49 / 30 / 20 20 - 5116
Fax  +49 / 30 / 20 20 - 6116
E-Mail: c.luebke@gdv.de

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Datum: 16.12.2011 - 16:04 Uhr
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