Blockheizkraftwerke bei der RWI Real Wert Invest: Staatsanwaltschaft ermittelt
Unter den Anbietern von Investitionen in Blockheizkraftwerken (BHKW), die auch unter der Bezeichnung Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlage) bekannt sind, geraten vermehrt Gesellschaften in den Fokus staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen. Ende 2010 machte zunächst die inzwischen insolvente Nürnberger „GFE – Gesellschaft für erneuerbare Energien mbH“ und die insolvente schweizerische „GFE Energy AG“ von sich reden, die Ihren Kunden, gegen Vorkasse versteht sich, anboten, als Stromerzeuger von den finanziellen Vorteilen des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Gesetz) bzw. des Erneuerbaren Energien-Gesetzes (EEG) zu profitieren. Geliefert wurden allerdings überwiegend nichts. Das diesbezügliche Ermittlungsverfahren wird von der Staatanwaltschaft Nürnberg-Fürth geführt. Kurz darauf wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart in Sachen des Mitbewerbers „Erster Mai GmbH“ (der Namen steht für „Erste Mission für Autarkie & Innovation“) ermittelt. Und nun ist innerhalb kürzester Zeit der nächste Anbieter an der Reihe: die RWI Real Wert Invest. Darüber berichtete am 09.12.2011 die Bayerische Staatszeitung (Nr. 49, S. 16) unter der Überschrift „Unterhachinger Unternehmen im Fokus der Justiz - Betrug mit BHKW‘s“. Die Ermittlungen werden von der Staatsanwaltschaft Dresden geleitet.
Während der bei der Denic gemeldete Domaininaber der Website „realwertinvest.de“ Birke Peters aus Elmenhorst ist, wurde diese Seite als Dienstanbieter und laut Impressum von der RWI Real Wert Invest Managementgesellschaft für innovative Investitionen mbH aus München betrieben (AG München HRB 192396). Als Geschäftsführer fungierte Herr Matthias Schmidt. Die Gesellschaft mit Sitz in der Ottobrunner Str. 1 A, in 82008 Unterhaching bot bis vor wenige Wochen auf ihrer Internetseite unter „realwertinvest.de“ die umweltbewusste Investition in sogenannte Blockheizkraftwerke an. Das Produkt nannte man das „RWI-KWK-Konzept“, welches auf der Firmenwebsite mit den Schlagworten „effizient, kostengünstig, umweltbewusst und wirtschaftlich“ angepriesen wurde. In dem XING Profil des Geschäftsführers der RWI Real Wert Invest, Herrn Matthias Schmidt, heißt es hierzu: „wir, die RWI Real Wert Invest GmbH machen uns stark für die effiziente, klimaschonende Erzeugung von Strom und Wärme mittels Kraft-Wärme-Koppelung (KWK). (…) Auf den Punkt gebracht: Sie investieren in eine KWK-Anlage und erhalten sichere und hohe laufende Einnahmen, die durch das EEG, EnWG und KWKG geregelt sind. Wir zeigen Ihnen wie Sie als Energieversorger aktiv am Strom- und Wärmeverkauf partizipieren und hohe Gewinne erzielen.“ Laut der Bayerischen Staatszeitung (Nr. 49, S. 16) ist das Unternehmenskonzept vergleichbar mit der „GFE Gesellschaft zur Förderung Erneuerbarer Energien aus Nürnberg“, da in beiden Fällen mit „aberwitzig hoch angegebenen elektrischen Wirkungsgraden und Finanz-Erträgen“ geworben wurde.
Website abgeschaltet, Staatsanwaltschaft ermittelt, Geschäftsführer kurzzeitig verhaftet
Seit wenigen Wochen ist die Internetseite unter realwertinvest.de abgeschaltet. Und mehr noch: Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden wurde der Geschäftsführer Herr Matthias Schmidt und zwei weitere Personen am 22. November 2011 kurzzeitig in Untersuchungshaft genommen. Ereilt der RWI Real Wert Invest nun ein ähnliches Schicksal, wie der GFE Unternehmensgruppe? Erfahrungswerte besagen, dass derjenige, der Vermögenswerte sichern will, zügig handeln sollte.
Was geschädigten Investoren hilft und was nicht?
Das Bild einer zielführenden Vorgehensweise ist für den einzelnen Anleger, der nicht über die notwendigen Informationen verfügt und seinen Wissenstand nur aus Gerüchten, der Lektüre von Zeitungsmeldungen und aus dem Internet speist, derzeit unüberschaubar und keineswegs klar. „Eine zügige Vorgehensweise ist ratsam, aber wenn man nichts genaues weiß, sollte man nichts ins Blaue schießen“, rät Dr. Ulrich Schulte am Hülse von der Potsdamer Sozietät ilex Rechtsanwälte & Steuerberater, der eine Reihe von Investoren vertritt und bei der Staatsanwaltschaft Dresden und Lübeck bereits Akteneinsicht beantragt hat. Vielmehr steht an erster Stelle die sorgfältige Aufklärung des Sachverhaltes. Gerade wenn strafrechtliche Vorwürfe im Raume stehen, sind als erstes öffentliche und auch nichtöffentliche Quellen auszuwerten, angefangen von Unterlagen aus dem Handelsregister, Bilanzen oder Strafermittlungsakten. „Selbstverständlich werten wir auch das Internet aus. Im Fall der RWI mussten wir dabei mit einer sogenannten „Way-Back-Maschine“ arbeiten, da die Firmenwebsite gar nicht mehr öffentlich zugänglich ist", erklärte hierzu Dr. Ulrich Schulte am Hülse.
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Datum: 18.12.2011 - 20:17 Uhr
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Freigabedatum: 18.12.2011
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