Winterdienst: Unfälle auf dem Firmengelände vermeidbar / TÜV Rheinland: Parkplatz und Zugangswege nicht vergessen / Vorsicht auf Rampen und Treppen / Mitarbeiterschulungen rechtzeitig durchführen
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räumen und bei Glatteis streuen, sonst haftet er unter Umständen bei
Unfällen. In welchem Zeitraum Privatleute ihren Winterdienst zu
leisten haben, bestimmt die jeweilige Kommune. Werktags ist dies
vielerorts zwischen 7 und 20 Uhr. In Unternehmen hingegen richtet
sich der Dienst zusätzlich nach den Arbeitszeiten der Beschäftigten
sowie nach dem Besucher-, Fremdfirmen- und Lieferverkehr. "Wenn die
Arbeiter um sechs Uhr morgens zur Frühschicht kommen, müssen die
Verkehrswege auf dem Firmengelände bereits geräumt und gestreut
sein", sagt Werner Lüth, Experte für Arbeitssicherheit bei TÜV
Rheinland. "Das schließt auch den Unternehmensparkplatz ein sowie den
Weg von dort zum Arbeitsplatz." Um Stürze und Verletzungen zu
vermeiden, sollte der Arbeitgeber darauf achten, alle Zugangswege gut
zu beleuchten. Lose Bodenplatten und andere Stolperfallen gilt es -
nicht nur im Winter - schnellstmöglich zu reparieren.
Als Streugut eignen sich verschiedene Stoffe. Viele Gemeinden
untersagen mittlerweile den Gebrauch von Streusalz auf Gehwegen, weil
es sich in großen Mengen negativ auf Erdreich und Vegetation
auswirkt. Außerdem kann es zu Entzündungen an Hunde- und Katzenpfoten
oder zu Korrosion an Fahrzeugen führen. Als Alternative bieten sich
salzfreie, abstumpfende Streumittel, wie zum Beispiel Sand und Splitt
an. Nachteil: Nach dem Abtauen muss das Streugut zusammengefegt und
entsorgt werden.
Besonders große Rutschgefahr auf Rampen und Treppen entschärfen
Auflagen mit einer schmirgelpapierartigen Oberfläche, sogenannte
Anti- Rutschstreifen. Noch besser ist es, bei Bau- oder
Umgestaltungsmaßnahmen bereits im Vorfeld Bodenbeläge mit geeigneter
Rutschhemmung auszuwählen. Eine große Schmutzfangmatte mit
rutschfester Unterseite am Eingang vermindert das Risiko von
Sturzunfällen durch hereingetragenen Schneematsch oder Nässe. Es ist
ratsam, den Winterdienst frühzeitig zu organisieren und nicht erst,
wenn der Schnee bereits gefallen ist. Rechtzeitige und regelmäßige
Schulungen helfen, die Mitarbeiter für die Gefahren zu
sensibilisieren und auf das Tragen entsprechender Ausrüstung, zum
Beispiel von festem und rutschhemmendem Schuhwerk, hinzuweisen.
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Datum: 20.12.2011 - 10:00 Uhr
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