IG BAU: Höhere Mindestlöhne für Gebäudereiniger und Dachdecker
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IG BAU: Höhere Mindestlöhne für Gebäudereiniger und Dachdecker
In der Baubranche hatte die IG BAU bereits im Jahr 1996 den bundesweit ersten Mindestlohn vereinbart. Auch in der Gebäudereinigung und für Dachdecker gelten schon seit vielen Jahren Mindestlöhne. Deren Höhe wird in den Tarifgesprächen jeweils neu verhandelt.
Nicht in allen Branchen klappt jedoch die Umsetzung der Mindestlöhne reibungslos. So warten die Forstarbeiter bereits seit mehr als einem Jahr auf eine verbindliche Lohnuntergrenze. Schon im Jahr 2010 hatte sich die IG BAU mit den Arbeitgebern auf einen Mindestlohn für die Fachleute geeinigt. Seitdem zögert die Bundesregierung, die Voraussetzungen für den allgemeinverbindlichen Mindestlohn zu schaffen.
In der Innenreinigung verdienen die Beschäftigten ab 1. Januar 2012 einen Mindestlohn von 8,82 Euro die Stunde im Westen und 7,33 Euro im Osten. Für Glas- und Fassadenreiniger bleibt der Mindestlohn unverändert bei 11,33 Euro im Westen und 8,88 Euro im Osten. Dachdecker erhalten ab Jahresbeginn mindestens 11,00 Euro Stundenlohn.
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Ruprecht Hammerschmidt
Leiter der Abteilung Kommunikation
und Öffentlichkeitsarbeit
Pressesprecher IG Bauen-Agrar-Umwelt
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Datum: 20.12.2011 - 16:45 Uhr
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