WAZ: Am Arbeitsplatz altern können. Kommentar von Frank Meßing
ID: 546536
zu behaupten. Nur jeder Zweite der 55- bis 64-Jährigen ist noch im
Job aktiv. Manche können sich die Abschläge leisten, um die Freiheit
als Frührentner zu genießen. Andere profitieren von Sozialregelungen,
wenn der Betrieb Mitarbeiter abbaut.
Viele werden aber auch frühzeitig aufs Altenteil geschickt oder
resignieren, weil sie dem Stress nicht mehr gewachsen sind. Da führt
die psychische Belastung rasch zu einer existenziellen Bedrohung. Wer
auf durchschnittlich 113 Euro monatlich verzichten muss, kommt mit
seiner Rente oft nicht aus. Deshalb müssen immer mehr Menschen
ergänzende Grundsicherung in Anspruch nehmen. In NRW stieg die Zahl
der Empfänger zwischen 2003 und 2009 von 73 000 auf
108 000.
Wenn 2010 die Hälfte der Neurentner im Schnitt mit 62 Jahren aus
dem Arbeitsleben geschieden ist, klingt es wie ein Hohn, dass ab
Montag der stufenweise Einstieg in die Rente mit 67 beginnt. Wenn die
Rentenkasse durch eine längere Lebensarbeitszeit wirklich
aufgebessert werden soll, muss noch eine Menge passieren. Dabei geht
es nicht nur um den Dachdecker über 60, den man nicht mehr aufs
Gerüst schicken will. NRW-Sozialminister Guntram Schneider ist nur
beizupflichten, wenn er die Wirtschaft auffordert, vermehrt auch
"altersgerechte Arbeitsplätze" zur Verfügung zu stellen.
Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 - 804 6519
zentralredaktion@waz.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 28.12.2011 - 19:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 546536
Anzahl Zeichen: 1689
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Essen
Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
Diese Pressemitteilung wurde bisher 421 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"WAZ: Am Arbeitsplatz altern können. Kommentar von Frank Meßing"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Westdeutsche Allgemeine Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).