Neue OZ: Kommentar zu Prozesse / Kunst / Urteile
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Für seine Fettecken-Aktion suchte Beuys die größtmögliche
Öffentlichkeit: das ZDF. Was die TV-Kameras damals aufzeichneten, ist
verloren. Was Fotografen ablichteten, ist noch da, darf aber nicht
gezeigt werden. Das Urteil im Streit um die Performance-Bilder
verblüfft in der Neuauflage genauso wie das der Vorinstanz. Ob es der
Absicht des Künstlers entspricht, ist fraglich.
Natürlich ist auch Kultur im öffentlichen Raum urheberrechtlich
geschützt. Das Werk des Verpackers Christo wäre nicht möglich, wenn
er es nicht mit dem Verkauf von Fotos finanzieren könnte.
Bezeichnenderweise argumentieren nun aber beide Seiten, Beuys-Witwe
und Beuys-Museum, mit dem Interesse der Kunst. Für die wäre aber vor
allem eines wichtig: eine Trennung zwischen Vermarktung und
Dokumentation. Wenn Fotografen die Kunst aus Rechtsunsicherheit bald
völlig meiden, ist keinem gedient.
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Datum: 30.12.2011 - 22:00 Uhr
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