KURTH: Stasi-Unterlagen-Gesetz Garant für erfolgreiche Unrechtsaufarbeitung (02.01.2012)

KURTH: Stasi-Unterlagen-Gesetz Garant für erfolgreiche Unrechtsaufarbeitung (02.01.2012)

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KURTH: Stasi-Unterlagen-Gesetz Garant für erfolgreiche Unrechtsaufarbeitung (02.01.2012)



(pressrelations) - BERLIN. Vor 20 Jahren konnte zum ersten Mal Einblick in persönliche Stasi-Akten genommen werden. Hierzu erklärt der Berichterstatter für die Aufarbeitung des DDR-Unrechts, Patrick KURTH:

Heute vor genau 20 Jahren konnten Bürger der ehemaligen DDR zum ersten Mal ihre persönlichen Stasi-Unterlagen einsehen. Dies war ein Meilenstein und der Beginn einer beispiellosen und erfolgreichen Aufarbeitung des Unrechts der SED-Diktatur. Vielen Unkenrufen zum Trotz steht das Stasi-Unterlagen-Gesetz inzwischen für einen besonnenen, effektiven und rechtsstaatlichen Umgang mit dem Erbe der Stasi-Machenschaften. Dieser genießt in aller Welt höchsten Respekt und hat Vorbildwirkung.

Das Konzept, dass alle DDR-Bürger uneingeschränkten Einblick in "ihre" Stasi-Akte nehmen können, ist der entscheidende Eckpfeiler dieses Erfolgs. Auf diese Weise konnte Klarheit über das Wirken des Überwachungsapparats geschaffen und den Opfern entscheidend geholfen werden, ihre persönlichen Schicksale im wiedervereinigten Deutschland aufzuarbeiten. Gleichzeitig hat die Praxis der Überprüfungen die notwendige Transparenz und Glaubwürdigkeit des öffentlichen Dienstes gewährleistet. Damit wurden den berechtigten Interessen der Opfer Rechnung getragen, ohne das gesellschaftliche Klima zu vergiften. Diesen Spagat geschafft zu haben, ist einer der bemerkenswertesten Errungenschaften der letzten 20 Jahre.
Garanten für diese guten Entwicklungen waren und sind die bisherigen Leiter der Stasi-Unterlagen-Behörde: Joachim Gauck, Marianne Birthler und Roland Jahn. Für ihre integrative, besonnene und auch hartnäckige Arbeit gilt ihnen unser größter Dank und Anerkennung. Dem derzeitigen Leiter, Roland Jahn, wünscht die FDP-Fraktion für die weitere Arbeit alles Gute und sichert weiterhin ihre Unterstützung zu.

Nicht zuletzt das bis heute ungebrochene Interesse an Akteneinsicht zeigt: Einen Schlussstrich unter die Aufarbeitung darf und wird es noch lange nicht geben. Dies hat die schwarz-gelbe Koalition mit der Achten Novelle des Stasi-Unterlagen-Gesetzes, die gestern in Kraft trat, sichergestellt. Die Verlängerung und Fortentwicklung der Überprüfungsmöglichkeiten bis Ende 2019 sind vor allen Dingen für die Opfer sehr wichtig. Viele aktuelle Fälle und Enthüllungen zeigen, dass auch 20 Jahre nach der Wende überprüfbar bleiben muss, wer bei der Stasi diente und nun in Behörden oder in Ministerien Karriere macht. Für den Öffentlichen Dienst ist es sehr wichtig, solche Fälle verdachtsunabhängig zu überprüfen. Es ist gut, dass die vielen Versuche von SPD und Grünen, diese Fortentwicklung zu torpedieren, letztendlich nicht erfolgreich waren.




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Datum: 02.01.2012 - 14:00 Uhr
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