Sicher vererben / Bundesnotarkammer startet erfolgreich Testamentsregister
ID: 548679
Testamentsregister seinen Betrieb erfolgreich aufgenommen. In den
ersten Tagen wurden bereits mehrere hundert erbfolgerelevante
Urkunden registriert und gleichzeitig tausende Sterbefallmitteilungen
bearbeitet. "Nach den intensiven Vorbereitungen in den letzten
Monaten freuen wir uns, dass es jetzt richtig losgeht. Alle
Registervorgänge laufen wie geplant ab", sagt Dr. Thomas Diehn von
der Bundesnotarkammer und Leiter des Registers. Das
Testamentsregister ermittelt im Todesfall, ob für den Verstorbenen
ein Testament, ein Erbvertrag oder eine sonstige erbfolgerelevante
Urkunde in amtlicher Verwahrung existiert. Das Ergebnis wird dem
zuständigen Nachlassgericht mitgeteilt. Liegt eine Urkunde vor, so
wird auch die verwahrende Stelle (also der Notar oder das Gericht)
informiert, damit diese die Urkunde an das Nachlassgericht abliefern
kann.
Alle Benachrichtigungen im Sterbefall erfolgen in besonders
gesicherter elektronischer Form. Damit wissen die Beteiligten
innerhalb eines Tages Bescheid: "Bisher wurden die Informationen
zwischen Verwahrstelle, Geburts- und Sterbefallstandesamt sowie
Nachlassgericht postalisch übermittelt. Es war dringend erforderlich,
dass dieser zeit- und fehleranfällige Informationsaustausch durch ein
modernes System abgelöst wird. Das Register ist schnell, effizient
und sicher", so Diehn. Zu den Vorteilen des Registers zählt, dass die
Erben über die Verteilung des Nachlasses schneller Bescheid wissen
und so Planungssicherheit erlangen. Gleichzeitig hat auch derjenige,
der beispielsweise durch ein notarielles Testament seine Nachfolge
geregelt hat, die Gewissheit, dass sein Testament tatsächlich
gefunden und sein letzter Wille auch verwirklicht wird. "Notarielle
Testamente werden immer in amtliche Verwahrung genommen. So sind sie
vor Verlust und Verfälschung gesichert. Ein häufiges Missverständnis
ist laut Diehn die Annahme, dass im Register auch der Inhalt der
jeweiligen Urkunde vermerkt sei. "Niemand muss befürchten, dass sein
letzter Wille an zentraler Stelle vermerkt würde. Das Register kennt
nur die Verwahrangaben einer Urkunde, das heißt insbesondere den
Namen des Erblassers und den Ort, wo seine Urkunde verwahrt wird. Wie
das Erbe verteilt werden soll, steht hier nicht. Das Register kann im
Übrigen auch nur von Notaren und Gerichten in ihrer amtlichen
Funktion abgefragt werden - zu Lebzeiten des Erblassers setzt dies
zudem sein Einverständnis voraus."
Geführt wird das Register von der Bundesnotarkammer, die bereits
seit 2003 auch das Zentrale Vorsorgeregister betreibt und so über die
nötige Erfahrung verfügt. Weitere Informationen sind telefonisch
gebührenfrei unter 0800 - 35 50 700 sowie online unter
www.testamentsregister.de erhältlich.
Pressekontakt:
Dr. Thomas Diehn, LL.M. (Harvard), Notar a.D.
E-Mail: t.diehn@bnotk.de
Tel.: 030-3838660
www.testamentsregister.de
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Datum: 04.01.2012 - 15:10 Uhr
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