Wie man zusätzliche Notargebühren verhindert
ID: 550201
Keine Notarkosten bei Bankwechsel
Möchte der Darlehensnehmer den Kredit auf eine neue Bank umschichten, so fallen normalerweise keine weiteren Notargebühren an. Der Vorgang läuft so ab: Der Darlehensnehmer unterschreibt die Anschlussfinanzierung bei einem neuen Kreditinstitut. Damit beauftragt er gleichzeitig die neue Bank, eine Grundbuchabtretung zu veranlassen. Diese informiert das alte Finanzinstitut über den Wechsel des Kreditgebers, die Grundschuld für den alten Geldgeber wird aufgelöst. Zwar entstehen auch hierbei Kosten, doch die sind vergleichsweise gering. Für eine Neufinanzierung mit einem Darlehensbetrag von 200.000 Euro beträgt die Abtretungsgebühr beispielsweise rund 285 Euro.
Nicht immer läuft alles glatt
Problematisch kann es allerdings werden, wenn der Kreditnehmer mehrere Finanzierungskredite mit unterschiedlichen Laufzeiten für das Objekt bei einer Bank aufgenommen hat. Dann wird ein Wechsel in der Tat schwierig, weil sich kaum ein Institut findet, das eventuell für einen Teilkredit in den zweiten Rang des Grundbuchs wandert. Zwar ist gegebenenfalls noch ein Wechsel möglich, jedoch nur mit hohen Risikoaufschlägen. Daher sollten Kreditnehmer möglichst nur einen Finanzierungsvertrag für die Immobilie schließen, damit sie diese Falle umgehen. Ein weiteres Problem kann entstehen, wenn der Grundbuchbetrag gelöscht werden muss. Dies ist dann der Fall, wenn sich die eingetragene Summe verändert. Ein Grund: Der Kreditnehmer benötigt beispielsweise einen Modernisierungskredit für die Immobilie und setzt dadurch die Restschuld wieder höher. Dafür muss der Darlehensnehmer dann mit Kosten in Höhe von 1.279 Euro rechnen. Doch diese Fälle sind eher die Ausnahme, in der Regel wird die Restschuld bei Immobilienfinanzierungen kontinuierlich abgebaut.
Frühzeitig um Folgedarlehen kümmern
Schwierig wird es für Darlehensnehmer auch, wenn sie sich zu spät um eine bessere Alternative für ihr bisheriges Darlehen kümmern. Nicht selten werden sie erst aktiv, wenn das bisherige Kreditinstitut ein Folgeangebot für das Darlehen verschickt. Zwar ist durch ein BGH-Urteil entschieden, dass der Kreditnehmer über eine Mindestüberlegungsfrist von zwei Wochen verfügen muss, praktisch lässt sich in dieser Zeit jedoch kaum ein neuer Kreditgeber beschaffen. Daher sollten sich Darlehensnehmer etwa ein Jahr vor Ende der Zinsbindung mit der Anschlussfinanzierung beschäftigten und dann gegebenenfalls ein Forward-Darlehen abschließen.
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Datum: 09.01.2012 - 10:40 Uhr
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