Aufzüge: Keine Panik bei Geräuschen während der Fahrt / TÜV Rheinland: Fangvorrichtung verhindert Absturz / Geräusche technisch bedingt / Vor der Abfahrt auf aktuelle Prüfplakette achten
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Scheppern. Erst als sich die Aufzugtüren wieder öffnen, atmen die
Mitfahrer erleichtert auf... Wer zuhause oder in öffentlichen
Gebäuden mit dem Aufzug fährt, hat solch eine Situation vielleicht
schon einmal erlebt. Undefinierbare Geräusche verstören und lösen bei
vielen Menschen Angst und Panik aus. Was hat das Rattern zu bedeuten?
Stürzt der Aufzug jetzt ab? Dirk Laenger von TÜV Rheinland gibt
Entwarnung: "Selbst wenn ein Aufzug Geräusche macht: Den Mitfahrern
wird unter keinen Umständen etwas passieren. Dank einer
Fangvorrichtung ist es gar nicht möglich, dass ein Aufzug abstürzt
und ungebremst in die Tiefe rast." Im schlimmsten aller Fälle bleibt
man höchstens im Aufzug stecken und muss auf Hilfe von außen warten,
ergänzt der Experte.
Geräusche im Aufzug sind meist technisch bedingt und in der Regel
leicht erklärbar. Beispiel Schiebetür: Sowohl die Kabinen- als auch
die Schachttür wird von einem Elektromotor auf dem Aufzugsdach
gesteuert und enthält Federn und Schalter, die gewisse Geräusche
verursachen können - auch bei geschlossener Tür. Gleiches gilt für
die Aufzugkabine selbst. Dirk Laenger: "In jeder Aufzugsanlage
gleiten der so genannte Fahrkorb und sein Gegengewicht über eine
Führungsschiene. Eine Rollenführung arbeitet sehr leise, bei einer
Gleitführung ist es hingegen ganz normal, dass man ein leichtes
Raunen hören kann." Weitere mechanische Bauteile im Schacht tragen
auch zum Geräuschpegel bei, insbesondere die Antriebsmaschine des
Aufzugs. "Seit etwa zehn Jahren wird der Antrieb oft direkt in den
Schacht mit reingebaut und nicht mehr in einen gesonderten
Maschinenraum", sagt der Experte von TÜV Rheinland. Viele
Geräuschquellen also, aber kein Grund zur Beunruhigung.
Was Mitfahrern - am besten noch vor der Abfahrt - zusätzlich
Sicherheit vermittelt: ein Blick auf die Prüfplakette, wie sie auch
TÜV Rheinland vergibt. Denn ein vorschriftsmäßig betriebener Aufzug
in Deutschland muss regelmäßig auf vorhandene Mängel hin untersucht
werden. Im jährlichen Wechsel finden eine Zwischen- und eine
Wiederkehrende Prüfung statt. Dabei testen die Sachverständigen von
TÜV Rheinland unter anderem das Fahrverhalten eines Aufzugs und
analysieren auch die Geräuschkulisse. Liegt eine akute Gefährdung
vor, darf der Betreiber den Aufzug erst nach einer Reparatur wieder
in Betrieb nehmen. Außerdem gilt: Für die jährlichen Prüfungen gilt
das Stichtagsprinzip. Ist eine Prüfung beispielsweise im Januar
fällig, wird aber vom Betreiber erst im April veranlasst, dann gilt
die Prüfplakette trotzdem nur bis Januar des Folgejahres.
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Datum: 10.01.2012 - 10:00 Uhr
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