GTÜ: Rosa HU-Plaketten sind out
Höchste Zeit für die Fahrzeug-Hauptuntersuchung Alte Plakette seit Jahresbeginn ungültig Fahrzeughalter wird beiÜberziehung zur Kasse gebeten
Für 2012 sind Plaketten mit der Farbe Grün (12), Orange (13) und Blau (14) gültig. Fahrzeuge mit grüner Plakette sind dieses Jahr mit der HU an der Reihe. Neufahrzeuge, die 2012 zugelassen werden, tragen die Farbe Gelb (15). Die Abgasuntersuchung (AU) gehört seit 2010 zur HU und wird von den GTÜ-Prüfingenieuren mit erledigt. Wurde der Abgastest bereits von einer Werkstatt durchgeführt, so darf der Nachweis frühestens aus dem Vormonat der HU stammen.
Wer verspätet zur HU erscheint, um die Zeit bis zur nächsten Prüfung zu verlängern, hat derzeit kein Glück. Denn noch wird auf das eigentliche Fälligkeitsdatum rückdatiert. Erst mit der 47. Novelle der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die im Frühjahr beschlossen werden soll, entfällt die Rückdatierung.
Bei einer Überschreitung des HU-Termins können Autofahrer von der Polizei zur Kasse gebeten werden. Bei zwei bis vier Monaten werden 15 Euro fällig, nach vier Monaten sind es 25 Euro und nach acht Monaten 40 Euro und zwei Punkte in Flensburg. Zudem droht der Verlust des Versicherungsschutzes. Die GTÜ rät deshalb, lieber einmal mehr einen Blick auf die Plakette zu werfen und rechtzeitig zu HU zu fahren.
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=== Rosa HU-Plakette seit 2012 ungültig (Infografik) ===
Seit Jahresbeginn 2012 haben die rosa Plaketten mit der Zahl 11 in der Mitte für alle Kraftfahrzeuge und Anhänger ihre Gültigkeit verloren.
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Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH ist die größte amtlich anerkannte Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger in Deutschland. Über 2.000 selbstständige und hauptberuflich tätige Kfz-Sachverständige und deren qualifizierte Mitarbeiter prüfen in rund 18.000 Prüfstützpunkten in Kfz-Fachwerkstätten und Autohäusern sowie in eigenen Prüfstellen der GTÜ-Vertragspartner. Sie führen im Namen und für Rechnung der GTÜ durch:
- Hauptuntersuchung (HU) inklusive "Abgasuntersuchung" nach § 29 StVZO (amtliche Prüfplakette)
- Sicherheitsprüfungen (SP) nach § 29 StVZO
- Änderungsabnahmen nach § 19 Abs. 3 StVZO (z. B. Räder-/Reifen-Umrüstung, Anhängerkupplung, Tieferlegung)
- Untersuchungen nach BOKraft
- ADR/ GGVS-Prüfungen.
Ihre Experten für Sicherheit!
GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH
Hans-Jürgen Götz
Vor dem Lauch 25
70567 Stuttgart
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0711 97676-620
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Datum: 11.01.2012 - 10:40 Uhr
Sprache: Deutsch
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