EU-Kommission: Zugang zur Pflegeausbildung erst nach 12 Schuljahren ermöglichen / Erneuerung der Berufsanerkennungsrichtlinie - bpa warnt vor Verschärfung des Fachkräftemangels
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EU-Parlament die in Deutschland höchst umstrittene Änderung der
Berufsanerkennungsrichtlinie unterbreitet. Diese enthält neben der
Heraufsetzung der für die Krankenpflegeausbildung erforderlichen
Schulbildung auf zwölf Jahre auch eine Vielzahl an weiteren
Änderungen des europäischen Berufsanerkennungsrechts, die Bedeutung
für die Anerkennung europäischer Berufsabschlüsse haben.
Die EU-Kommission begründet die Erneuerung der Richtlinie mit dem
Mangel an Arbeitskräften. Dieser werde in Zukunft nicht nur
fortbestehen, sondern voraussichtlich sogar ansteigen, insbesondere
im Gesundheitswesen.
"Damit wird unsere Ansicht des bereits existierenden
Pflegekräftemangels nun selbst von Seiten der EU bestätigt", sagt
Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter
sozialer Dienste (bpa). "Umso unverständlicher ist es, dass mit
dieser Richtlinie der Zugang zur Pflegeausbildung deutlich erschwert
werden soll."
Der bpa und die Pflegeeinrichtungen befürchten, dass sich damit
der Fachkräftemangel noch erheblich verschärfen wird. Diese Kritik
wird von der deutschen Politik geteilt. Darüber hinaus würde die
vorgelegte Richtlinie diverse Regelungen des erst zum April 2012 in
Kraft tretenden Anerkennungsgesetzes in Deutschland in Frage stellen.
Eine Erhöhung der schulischen Voraussetzungen für die
Krankenpflege würde in Deutschland aufgrund der geplanten
Zusammenlegung der Alten- und Krankenpflege bedeuten, Altenpfleger
kann nur werden, wer Abitur hat oder zwölf Jahre Schulbildung. Der
bereits bestehende Fachkräftemangel würde deutlich verstärkt und das
bei erheblich steigenden Zahlen pflegebedürftiger Menschen.
Die Richtlinie liegt nun dem EU-Parlament vor, das weitere
Verfahren ist in Gang gesetzt. Die geänderte Richtlinie soll noch
2012 beschlossen werden. Es gilt jetzt zu handeln, um dem bereits
bestehenden Fachkräftemangel nicht weiter Vorschub zu leisten.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit mehr als 7.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte
Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in
Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären
Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in
privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa
tragen die Verantwortung für rund 215.000 Arbeitsplätze und ca.
16.500 Ausbildungsplätze.
Pressekontakt:
Herbert Mauel, Bernd Tews, Tel.: (030) 30 87 88 60
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Datum: 12.01.2012 - 13:29 Uhr
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