Finanzämter stellen Anträge auf Aufhebung des Einheitswertbescheides bis zur Entscheidung des Bund

Finanzämter stellen Anträge auf Aufhebung des Einheitswertbescheides bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ruhend

ID: 553001

Finanzämter stellen Anträge auf Aufhebung des Einheitswertbescheides bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ruhend



(pressrelations) -
Rechte der Bürgerinnen und Bürger bleiben gewahrt ? Bürgerfreundliche Auslegung der Anträge In den Finanzämtern in NRW gehen vermehrt Anträge und Einsprüche mit dem Ziel der Aufhebung der Einheitswertbescheide bzw. Grundsteuermessbescheide ein. Grund dafür ist eine beim Bundesverfassungsgericht anhängige Beschwerde zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung (2 BvR 287/11).

Die Finanzämter werden die Bearbeitung der Einsprüche bzw. Anträge bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurückstellen. Für die Bürgerinnen und Bürger entstehen dadurch keine Nachteile.

Dabei legt die Finanzverwaltung die Anträge und Einsprüche der Steuerpflichtigen in deren Sinne aus und deutet formal unzulängliche Einsprüche dementsprechend um. Die Finanzverwaltung stellt damit sicher, dass steuerlich nicht beratenen Bürgerinnen und Bürgern kein Nachteil entsteht.

Die Finanzämter gehen von der Zustimmung des Steuerpflichtigen zum Ruhen des Einspruchs aus, solange dem Antrag des Steuerpflichtigen nichts anderes zu entnehmen ist. Ohne die Zustimmung des Steuerpflichtigen zum Ruhen des Verfahrens, müsste der Antrag bzw. der Einspruch des Steuerpflichtigen aufgrund der geltenden Rechtslage abgewiesen werden.

Bürgerinnen und Bürger, die einen Antrag auf Aufhebung des Einheitswertbescheides stellen möchten, werden gebeten, die Einheitswertnummer ihres Grundstücks anzugeben.

Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass die Kommunen auf der Basis des Einheitswertbescheides des Finanzamtes einen separaten Abgabenbescheid erstellen. Einsprüche gegen diesen Bescheid müssen bei der Kommune eingelegt werden.


Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
Martin-Luther-Platz 40, 40212 Düsseldorf
E-Mail Justizministerium: poststelle@jm.nrw.de
Fax: +49 211 8792-569

Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Ãœber 13.000 neue Ausbildungsverträge im neuen Jahr Alternative Finanzierungsquelle für Gründer und Selbständige: STRATEGAM beschließt strategische Kooperation mit auxmoney
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 12.01.2012 - 16:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 553001
Anzahl Zeichen: 2174

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Diese Pressemitteilung wurde bisher 394 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Finanzämter stellen Anträge auf Aufhebung des Einheitswertbescheides bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ruhend"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden ...

Wie in den vergangenen Jahren wahren die Finanzämter in NRW auch in diesem Jahr den Weihnachtsfrieden. Im Rahmen eines Erlasses wies Finanzminister Norbert Walter-Borjans die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der NRW-Finanzverwaltung an, in der Zei ...

Steuereinnahmen bleiben zur Halbjahresbilanz auf gutem Kurs ...

In den ersten sechs Monaten des Jahres 2012 nahm das Land NRW insgesamt 21,83 Milliarden Euro Steuern ein. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist dies ein Plus von 4,9 Prozent. Diese Zuwachsrate entspricht exakt der Steigerung, die dem Haushaltsent ...

Alle Meldungen von Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z