Landwirte betreiben Pflanzenschutz vorschriftsmäßig

Landwirte betreiben Pflanzenschutz vorschriftsmäßig

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Landwirte betreiben Pflanzenschutz vorschriftsmäßig



(pressrelations) -
Aktuelle Untersuchung des Bundesamtes für Verbraucherschutz

Die große Mehrheit der Handelsunternehmen und landwirtschaftlichen Betriebe geht mit Pflanzenschutzmitteln korrekt um. Dies hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Braunschweig im Jahresbericht zum Pflanzenschutz-Kontrollprogramm veröffentlicht, wie der Deutsche Bauernverband (DBV) mitteilte. Allerdings gibt es bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bei Zierpflanzen und Ziergehölzen noch Verbesserungsbedarf. Der DBV sieht in den Ergebnissen des amtlichen Pflanzenschutzkontrollprogramms das Engagement der Bauern für einen verantwortungsbewussten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bestätigt. Die sehr strengen Vorgaben werden im Sinne des Umwelt- und Verbraucherschutzgesetzes eingehalten.

Im Jahr 2010 wurden insgesamt 4.909 Betriebe der Landwirtschaft, des Gartenbaus und der Forstwirtschaft überprüft. Kontrolliert wurde vor allem, ob die Anwender von Pflanzenschutzmitteln sachkundig waren, sie die Prüfpflicht für Pflanzenschutzgeräte einhielten und die Pflanzenschutzmaßnahmen dokumentierten sowie die Auflagen und Anwendungsbestimmungen für Pflanzenschutzmittel beachteten. Die Kontrollen zeigten, dass die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in landwirtschaftlichen Betrieben in der Regel korrekt erfolgt. 98,4 Prozent der beruflichen Anwender verfügten über die notwendige Sachkunde. Die Anwendungs- und Bienenschutzbestimmungen wurden auf 97,7 Prozent der Flächen eingehalten. Bei 96,7 Prozent der Pflanzenschutzgeräte lag ein Nachweis über die turnusmäßige Überprüfung vor. 90 Prozent der kontrollierten Betriebe führten Aufzeichnungen über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.

Die Länderbehörden kontrollierten Im Jahr 2010 auch 2.558 Handelsbetriebe einschließlich Anbieter im Internet. Dabei stellte sich heraus, dass in 96,2 Prozent der kontrollierten Betriebe das Verkaufspersonal über die erforderliche Sachkunde verfügte. Bei 91 Prozent der Händler wurde das Selbstbedienungsverbot beachtet, rund 86 Prozent der Betriebe hatten den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln vorschriftsmäßig angezeigt. In jeder fünften Verkaufsstelle fanden die Kontrolleure allerdings ein oder mehrere Pflanzenschutzmittel vor, die nicht verkehrsfähig waren, da Ihre Zulassung vor kurzer Zeit ausgelaufen war.



Der Jahresbericht 2010 und weitere Informationen zum Pflanzenschutz-Kontrollprogramm sind online abrufbar unter: www.bvl.bund.de/psmkontrollprogramm.


Autor: Deutscher Bauernverband
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