Konkretes Konzept fuer den Kampf gegen Korruption

Konkretes Konzept fuer den Kampf gegen Korruption

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Konkretes Konzept fuer den Kampf gegen Korruption



(pressrelations) - Zum Vorschlag fuer einen Gesetzestext zur Neuregelung der Bekaempfung der Abgeordnetenbestechung erklaert die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Christine Lambrecht:

Das Vertrauen der Buergerinnen und Buerger in die Integritaet der Volksvertreter ist in den vergangenen Jahren stetig geschwunden. Wurden Skandale in der Vergangenheit noch als Einzelfaelle wahrgenommen, beschaedigen sie heute laengst die Gesamtheit der politisch Verantwortlichen. Zugleich gibt es schon seit Jahren internationale Abkommen zur besseren Bekaempfung von Korruption, die endlich auch in deutsches Recht umgesetzt werden muessen. Es fuehrt kein Weg daran vorbei, Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatstraegern unter Strafe zu stellen.

Wir haben jetzt einen Gesetzestext ausformuliert. Unser Vorschlag setzt eine konkrete Unrechtsvereinbarung voraus. Das heisst, der Vorteil muss gerade dafuer gefordert oder gewaehrt werden, dass der Mandatstraeger sich in einer bestimmten Weise im Auftrag oder nach Weisung des Auftraggebers verhaelt. Ein solches Verhalten steht in krassem Widerspruch zu Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz, wonach Abgeordnete gerade nicht an Auftraege und Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind (sogenanntes freies Mandat). Um die im parlamentarischen Verkehr ueblichen Verhaltensweisen aus der Strafbarkeit auszuklammern, wollen wir Zuwendungen, die parlamentarischen Gepflogenheiten entsprechen, explizit aus dem Vorteilsbegriff herausnehmen. Insbesondere soll die im Zusammenhang mit Informationsgespraechen ueblicherweise verbundene Bewirtung gelten. Ebenfalls haben wir klargestellt, dass politische Aemter und Funktionen ebenso wenig als Vorteil anzusehen sind wie die nach Parteiengesetz zulaessigen Parteispenden.

Deutschland hat 1999 und 2003 voelkerrechtliche Uebereinkommen ueber globale Standards bei der Korruptionsstrafbarkeit und der Abgeordnetenbestechung unterzeichnet. Mehr als 150 Laender haben das Antikorruptionsuebereinkommen umgesetzt, Deutschland peinlicherweise noch nicht - neben Laendern wie Syrien, Saudi-Arabien und Sudan.



Dabei ist die Umsetzung notwendig. Nach deutschem Recht ist bislang nur der Stimmenkauf beziehungsweise -verkauf bei Wahlen strafbar. Regelungsbedarf mahnte zudem der Bundesgerichtshof an.

Er entschied im "Wuppertaler Korruptionsskandal" und "Koelner Muellskandal", dass kommunale Mandatstraeger in der Regel keine Amtstraeger und daher nicht wegen Bestechung beziehungsweise Bestechlichkeit im Amt zu belangen sind. Damit klafft eine Gesetzesluecke auch bei der Korruptionsbekaempfung im kommunalen Bereich.

Die SPD-Bundestagsfraktion hatte bereits in der 15. Wahlperiode einen Vorschlag vorbereitet, die vorgezogene Bundestagswahl verhinderte jedoch die weiteren Beratungen. In der 16.

Wahlperiode verweigerte die Union jedwede Gespraeche zum Thema.

Wir fordern alle Fraktionen des Bundestags auf, jetzt einen neuen Anlauf zu machen. Damit koennten die Abgeordneten ein Signal setzen, dass sie es ernst meinen mit dem Kampf gegen die Korruption.


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Datum: 13.01.2012 - 16:45 Uhr
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