Entwurf zum Patientenrechtegesetz muss nachgebessert werden
ID: 555635
Entwurf zum Patientenrechtegesetz muss nachgebessert werden
So hatten die Bundesländer gefordert, dass medizinische Behandlungen in einer angemessenen Frist gewährleistet sein müssen. "Aber der Referentenentwurf sieht hier einfach keine Regelungen vor. Die privat zu zahlenden Zusatzleistungen (IGeL) werden nicht zum Schutz der Patienten geregelt", kritisiert Tack. Ungenügend und sogar ein Rückschritt seien die vorgesehenen Regelungen zur Beweislast.
Bereits 2010 hatten die Länder Brandenburg und Berlin eine gemeinsame Bundesratsinitiative gestartet und konkrete Vorschläge für ein Patientenrechtegesetz gemacht. Im November 2011 legten zehn Bundesländer, darunter auch Brandenburg, Eckpunkte für ein Patientenrechtegesetz vor. Darin hatten die Bundesländer auch einen Härtefallfonds vorgeschlagen, um den Opfern von fehlerhaften Behandlungen unbürokratisch zu helfen, da Schadensersatzansprüche oft gar nicht oder erst nach sehr langwierigen Verfahren gelingen. Auch dieser Vorschlag wurde nicht aufgegriffen.
"Brandenburg wird sich weiter für ein Patientenrechtegesetz engagieren, das diesen Namen auch verdient. Im Rahmen der Länderabstimmung werden wir unsere Änderungsvorschläge einbringen, um Nachbesserungen zu erreichen", so Tack.
Kontakt
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg
Pressesprecherin: Alrun Kaune-Nüßlein
Heinrich-Mann-Allee 103
14473 Potsdam
Telefon: 0331 866 7016
Fax: 0331 866 7018
http://www.mugv.brandenburg.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 17.01.2012 - 16:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 555635
Anzahl Zeichen: 2224
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 269 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Entwurf zum Patientenrechtegesetz muss nachgebessert werden"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).