Märkische Oderzeitung: Märkische Oderzeitung (Frankfurt/Oder) zum Maßregelvollzug-Urteil
ID: 556589
Maßregelvollzug auch in privater Trägerschaft verfassungskonform sei,
mag auf den ersten Blick überraschen. Es ist allerdings kein
Plädoyer, das der Privatisierung hoheitlicher Aufgaben in einem
besonders sensiblen, weil Grundrechtseinschränkungen unterliegenden
Bereich das Wort redet. Im vorliegenden Fall weisen die
Verfassungsrichter die Klage eines Straftäters in einer hessischen
Maßregelvollzuganstalt ab, deren privaten Charakter sie als rein
formell bezeichnen, weil sie in der Hand eines öffentlichen Trägers
ist. Kommerzielle Interessen schließen sie damit aus. Allerdings muss
die parlamentarische Kontrolle über die ordnungsgemäße
Aufgabenwahrnehmung jederzeit erfüllt sein. Der Maßregelvollzug,
salopp zuweilen auch Psychiatrie mit Gittern genannt, bleibt damit
eine eng an den Staat gebundene Aufgabe. +++
Pressekontakt:
Märkische Oderzeitung
CvD
Telefon: 0335/5530 563
cvd@moz.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 18.01.2012 - 18:11 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 556589
Anzahl Zeichen: 1090
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Frankfurt/Oder
Kategorie:
Innenpolitik
Diese Pressemitteilung wurde bisher 237 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Märkische Oderzeitung: Märkische Oderzeitung (Frankfurt/Oder) zum Maßregelvollzug-Urteil"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Märkische Oderzeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).