Märkische Oderzeitung: Märkische Oderzeitung (Frankfurt/Oder) zum Maßregelvollzug-Urteil
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Maßregelvollzug auch in privater Trägerschaft verfassungskonform sei,
mag auf den ersten Blick überraschen. Es ist allerdings kein
Plädoyer, das der Privatisierung hoheitlicher Aufgaben in einem
besonders sensiblen, weil Grundrechtseinschränkungen unterliegenden
Bereich das Wort redet. Im vorliegenden Fall weisen die
Verfassungsrichter die Klage eines Straftäters in einer hessischen
Maßregelvollzuganstalt ab, deren privaten Charakter sie als rein
formell bezeichnen, weil sie in der Hand eines öffentlichen Trägers
ist. Kommerzielle Interessen schließen sie damit aus. Allerdings muss
die parlamentarische Kontrolle über die ordnungsgemäße
Aufgabenwahrnehmung jederzeit erfüllt sein. Der Maßregelvollzug,
salopp zuweilen auch Psychiatrie mit Gittern genannt, bleibt damit
eine eng an den Staat gebundene Aufgabe. +++
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Datum: 18.01.2012 - 18:11 Uhr
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