Madeleine Schickedanz erhebt Milliardenforderung gegen Bankhaus Sal. Oppenheim und Josef Esch

Madeleine Schickedanz erhebt Milliardenforderung gegen Bankhaus Sal. Oppenheim und Josef Esch

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Madeleine Schickedanz erhebt Milliardenforderung gegen Bankhaus Sal. Oppenheim und Josef Esch



(pressrelations) -
Quelle-Erbin fühlt sich als Opfer einer verfehlten Investition in Aktien des insolventen Arcandor-Konzerns

Die Quelle-Erbin Madeleine Schickedanz hat das Bankhaus Sal. Oppenheim und dessen Immobilienpartner Josef Esch für ihr verfehltes Aktienengagement bei dem 2009 zusammengebrochenen Handelskonzern Arcandor (Karstadt, Quelle, Thomas Cook) verantwortlich gemacht. Bei dem Investment verlor sie fast ihr gesamtes Vermögen. Wie das manager magazin in seiner am Freitag erscheinenden Ausgabe berichtet, hat sie Schadenersatzansprüche in Höhe von mehr als 2 Milliarden Euro angemeldet und verlangt zudem die Erstattung von bereits erfolgten Kredittilgungen in Höhe von mehr als 200 Millionen Euro.

Außerdem will sie die Stellung von Sicherheiten aus ihrem Privatvermögen im Wert von mehr als 200 Millionen Euro rückgängig machen.

Wie manager magazin berichtet, ließ Madeleine Schickedanz ihre Anwälte bereits im vergangenen Jahr eine Klageschrift gegen Sal. Oppenheim, Esch und zwölf weitere Personen und Firmen aufsetzen, darunter die ehemaligen persönlich haftenden Gesellschafter des Instituts. In dem Klageentwurf behauptet sie, dass ihre Vermögensverwalter Esch und Sal. Oppenheim sie aus Eigeninteresse immer tiefer in das Arcandor-Engagement getrieben hätten, um über ihre Kundin Schickedanz an die auf sieben bis zehn Milliarden Euro geschätzten, in den Karstadt-Immobilien liegenden stillen Reserven heranzukommen. Esch und das Bankhaus Sal. Oppenheim, das nach einer Beinahepleite heute im Eigentum der Deutschen Bank steht, wiesen die Vorwürfe ebenso zurück wie einige der ehemaligen Bankleiter.

Die Klageschrift wurde nach Informationen des Magazins bislang nicht bei Gericht eingereicht, wohl aber dem Bankhaus und anderen möglichen Beklagten zugestellt, um Druck für mögliche Vergleichsgespräche aufzubauen.

Eigentlich hätte Schickedanz bis zum Jahresende 2011 klagen müssen, weil zu diesem Zeitpunkt mehrere von ihr angeprangerte Tatbestände zu verjähren drohten. Kurz vor Silvester 2011 haben ihre Anwälte beim Oberlandesgericht Köln einen Antrag auf Festlegung des Gerichtsstandes in dieser Sache gestellt. Wegen der Vielzahl der potenziellen Beklagten wären mehrere Orte in Frage gekommen. Durch den Antrag ist die Verjährung erst einmal gehemmt.




Autor: Sören Jensen
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Datum: 19.01.2012 - 11:30 Uhr
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