Erste gemeinsame Wohnung: Zusammenziehen ohne Stress

Erste gemeinsame Wohnung: Zusammenziehen ohne Stress

ID: 557000
(ots) - Hamburg - Jeden Tag gemeinsam aufwachen und dann
Frühstück ans Bett. So sieht wohl die Idealvorstellung der meisten
Paare vom Zusammenziehen aus. Aber wenn aus zwei Wohnungen eine wird,
geht das meist nicht ohne Reibereien. Damit es auch nach den ersten
vier Wochen noch harmonisch bleibt, hat das Immobilienportal Immonet
ein paar Tipps zusammengestellt.

Wie soll das gemeinsame Nest aussehen? Erster Schritt: Setzen Sie
ihre rosarote Brille ab und reden Sie darüber, wie Ihr gemeinsames
Nest aussehen soll. Sonst kann es passieren, dass Sie nach der
Penthouse-Wohnung im angesagten Viertel Ausschau halten, während Ihr
Partner/Ihre Partnerin schon längst das perfekte Einfamilienhaus auf
dem Land gefunden hat.

Zweiter Schritt: Wie viel Platz brauchen Sie für sich? Für einige
Paare ist es bereits eine Katastrophe eine Nacht voneinander getrennt
zu verbringen, andere haben gerne ein bisschen Freiraum. Besprechen
Sie vorher, wie groß die Wohnung sein soll, damit Sie sich
anschließend nicht auf die Nerven gehen.

Tipp: Machen Sie eine Checkliste mit Dingen, die beiden wichtig
sind: Balkon, Badewanne, Helligkeit, Verkehrsanbindung etc...

Versicherungen und Verträge Frischverliebte sprechen nicht gerne
über unromantische Dinge wie Versicherungen und Verträge. Sinnvoll
ist ein Abgleich aber allemal, denn im besten Fall sparen Sie bares
Geld.
- Die Hausratsversicherung: Wer zusammenzieht, benötigt nur
noch eine Hausratsversicherung. Ein Recht darauf, den
Vertrag vorzeitig zu kündigen haben Sie allerdings nicht.
Viele Versicherer sind aber kulant und akzeptieren eine
frühzeitige Kündigung. Achtung: Die Versicherungssumme
muss beim bestehenden Vertrag erhöht werden, damit diese
dem Neuwert der Wohnung entspricht.


- Haftpflichtversicherung: Auch diese kann zusammengelegt
werden. Aber Vorsicht: Danach übernimmt der Versicherer in
der Regel keine Kosten für Schäden, die der Partner
verursacht hat.
- Der Mietvertrag: Den Vertrag sollten immer beide
unterschreiben. So hat jeder die gleichen Rechte und
Pflichten, wie etwa die Übernahme der Mietkosten. Kommt es
zur Trennung, haben beide Anspruch auf die Wohnung, sodass
der eine den anderen nicht einfach vor die Tür setzen
kann.

Bevor Sie zusammenziehen, sollten Sie klären, wie viel Geld pro
Monat für Miete, Lebensmittel und Nebenkosten zur Verfügung steht.
Außerdem müssen Sie sich einigen, wer welche Kosten trägt.
- Eine Möglichkeit ist die Fifty-Fifty Lösung: Jeder zahlt
den gleichen Anteil der Gesamtkosten. Dazu kann man sich
beispielsweise ein gemeinsames Konto einrichten, auf das
beide einzahlen und von dem die monatlichen
Lebenshaltungskosten abgehen. Da empfiehlt es sich,
großzügig zu sein, das erspart Streit.
- Zahlung nach Einkommen: Gerade für Paare, deren Einkommen
stark differiert, bietet sich hingegen die anteilige
Zahlung an. Alle anfallenden Kosten werden je nach
Einkommen prozentual geteilt.

Du das Sofa, ich den Couchtisch

Wenn man zusammenzieht, sind einige Einrichtungsgegenstände meist
doppelt vorhanden. Aber was macht man mit den überflüssigen
Möbelstücken? Tische oder Stühle, die nicht mehr gebraucht werden,
können zum Beispiel auf dem Flohmarkt oder im Internet verkauft
werden. Mit ein bisschen Glück kommt dabei noch Geld für einen
Kurzurlaub zusammen.

Schwierig wird das Zusammenziehen vor allem dann, wenn beide einen
völlig unterschiedlichen Geschmack haben. Klären Sie im Vorfeld,
welche Möbel mit ins neue Zuhause dürfen. Eine Möglichkeit: Jeder
benennt drei Einrichtungsgegenstände des anderen, die definitiv nicht
mit in die Wohnung kommen. Der Fliesentisch oder die rote
Ledercouchgarnitur müssen allerdings nicht gleich auf den Sperrmüll,
wenn der Partner zu sehr daran hängt. Verbannen Sie die Möbel erst
einmal auf dem Dachboden oder im Keller. Noch besser: Wenn jeder sein
eigenes Zimmer hat, kann dieses mit den verschmähten Möbeln bestückt
werden. Bei gemeinsamen Anschaffungen gilt es dann einen Kompromiss
zu finden.

Textabdruck nur bei redaktionellem Hinweis und Verlinkung auf das
Immobilienportal Immonet.

Originalmeldung:

http://www.immonet.de/service/zusammenziehen.html



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Datum: 19.01.2012 - 11:50 Uhr
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