LG Konstanz verurteilt Anlageberater erneut zu Schadensersatz bei Partizipationsscheinen der „SAFERA AG“
Dies berichtet der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., deren Vorstand die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Konstanz erstritten hat.
Frau Rechtsanwältin Bettina Wittmann hierzu:
„Das Landgericht Konstanz erkannte eine Fehlberatung, weil der dort agierende Anlageberater einen Anlageprospekt der SAFERA AG zum Gegenstand seiner Beratung machte. In diesem Prospekt ist deutlich auf der letzten Seite unter der Überschrift Highlights auf den „Schutz vor Totalverlust“ hingewiesen. Nach Auffassung des Landgerichts Konstanz lässt dieser Hinweis beim durchschnittlichen Anleger den Eindruck entstehen, dass es sich bei dem Produkt um keine hochspekulative Anlageform handelt, was tatsächlich nicht der Fall ist“.
Damit wurde der agierende Anlageberater bereits zum zweiten Mal vom Landgericht Konstanz zu Schadensersatz wegen pflichtwidriger Anlagefalschberatung hinsichtlich der empfohlenen Partizipationsscheine der Firma SAFERA AG verurteilt, bereits im April 2011 eine entsprechende Schadensersatzverpflichtung vom Landgericht Konstanz festgestellt wurde.
Gegen dieses Urteil ging der verurteilte Anlageberater in Berufung.
„Das Landgericht Konstanz hat die von der Gegenseite erhobene Einrede der Verjährung als nicht maßgeblich erachtet, wurden die Anleger der SAFERA AG über die dortige Vermögensanlage erst mit einem Mitteilungsschreiben der dortigen Liquidatorin in 2010 in Kenntnis gesetzt, demzufolge der Verjährungsbeginn nicht vor dem 01.01.2011 anzusehen ist. Daher können auch noch zum jetzigen Zeitpunkt Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. in ihrer Stellungnahme weiter.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. bietet betroffenen Anlegern eine grundsätzlich kostenfreie Möglichkeit der Erstbewertung möglicher Schadensersatzansprüche.
Weitere Informationen unter info@schutzverein.org oder direkt an den Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., Kainzenweg 1, 94036 Passau.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. sieht seinen Zweck in der Hilfe für Bankkunden, die sich bei verschiedenen Banken verschuldet haben, ohne dass sie dieses überhaupt sofort realisiert haben. So unterstützt unser Verein alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer fremdfinanzierten Anlage haben.
Demgemäß hat es sich der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. zur Aufgabe gemacht, geschädigten Kapitalanlegern zur Seite zu stehen, um ihnen Wege aus der Schuldenfalle zu bieten und Möglichkeiten aufzuzeigen, ihr eingesetztes Kapital zu retten. Hierbei dient der Verein insbesondere als Informationsportal für geschädigte Kapitalanleger, wobei wir uns als unabhängiges Sprachrohr der Anleger verstehen und deren Interessen vertreten.
Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.
Kainzenweg 1
94036 Passau
Tel: 0851-9884011
Fax: 0851-9884029
E-Mail: info(at)schutzverein.org
www.schutzverein.org
Datum: 19.01.2012 - 14:26 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 557215
Anzahl Zeichen: 2424
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bettina Wittmann
Stadt:
Passau
Telefon: 0851-9884011
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 19.01.2012
Diese Pressemitteilung wurde bisher 431 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"LG Konstanz verurteilt Anlageberater erneut zu Schadensersatz bei Partizipationsscheinen der „SAFERA AG“ "
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).