Neue Steuervorgaben bei Vermietung von Immobilien an Angehörige
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Es ist jedem Immobilieneigentümer freigestellt, sein Wohneigentum an Familienangehörige zu einem verbilligten Mietpreis zu überlassen. Das kann jedoch steuerliche Konsequenzen mit sich bringen.
Ab 2012 gelten folgende neue Regelungen bei einer Vermietung an Angehörige oder Freunde:
1.Wenn die Miete weniger als 66 % der ortsüblichen Miete beträgt, dann erfolgt generell und ohne Prüfung einer Überschussprognose eine anteilige Kürzung der auf die Wohnung entfallenden Werbungskosten. Diese können von den Mieteinnahmen abgezogen werden.
2.Beträgt die Miete zwischen 66 % und 99,9 % der ortsüblichen Miete, dann wird grundsätzlich eine Überschusserzielungsabsicht unterstellt und es ist keine Prognoserechnung nötig. Die Werbungskosten sind dann komplett absetzbar.
3.Für ausführliche Informationen zu den Steuerregelungen bei Vermietung Angehörige steht die Steuerkanzlei Heim jederzeit gerne zur Verfügung.
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Datum: 20.01.2012 - 09:11 Uhr
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