Schmuddel-Arbeit bei den Finanzämtern: Wie Sie sich vor Fehlentscheidungen schützen
Glücklicherweise schränkt ein aktueller Präzedenzfall das Risiko für Steuerzahler ein: Erstattungen, die über fünf Jahre zurückliegen, darf das Finanzamt nicht mehr zurückfordern. So entschied der Bundesfinanzhof München, als ein Saarländer klagte, weil ihm das zuständige Finanzamt irrtümlicherweise statt rund 400 Euro satte 85.000 Euro Lohnrückerstattung überwiesen hatte und den Betrag erst acht Jahre später zurückforderte.
Diese Regelung kann allerdings auch Nachteile bringen, warnt Andreas Schilling: "Umgekehrt müssen Steuerzahler die Frist auch beachten, wenn das Finanzamt ihnen zu viel abgeknöpft hat. Wer einen Lohnsteuerabzug zu seinen Ungunsten erhält, sollte deshalb zügig seinen Steuerberater konsultieren und entsprechende Schritte einleiten, bevor es zu spät ist", so der Experte.
Besonders betroffen von fehlerhaften Lohnsteuerrückerstattungen sind Kleinunternehmer und Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit. Diesen fehlt besonders in der Startphase ihrer Selbständigkeit oft das nötige BWL- und Steuer-Know-how, um im Umgang mit Ämtern und Behörden nicht den Kürzeren zu ziehen. "Zu Beginn haben die meisten Kleingründer mit ihrer Unternehmensfinanzierung so zu kämpfen, dass sie es mit Abschreibungen nicht so genau nehmen. Das rächt sich dann leider oft", so Schilling. Er rät deshalb, sich bei der Beantragung der staatlichen Zuschüsse für arbeitslose Existenzgründer fundierte Hilfe zu holen. Diese gibt es oft kostenlose im Internet, so beispielsweise im kostenlosen alg-zuschuss - Gratisreport mit allen notwendigen Anträgen, Formularen, Infos zum Businessplan und Vordrucken zum Lebenslauf und vielem mehr.
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Datum: 20.01.2012 - 16:10 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
Finanzwesen
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