Vorvertragliche Aufklärung: Auf welche Informationen Sie als Franchisenehmer ein Recht haben
1.Das vorvertragliche Vertrauensverhältnis, für das die Aufklärungspflicht gilt, beginnt schon in der Phase der Vertragsanbahnung, d.h. es gilt schon für Verhandlungen und für Vorgespräche, die der Vorbereitung der Verhandlungen dienen. Davon betroffen sind auch Informationsmaterial und beispielsweise Zeitungsanzeigen oder Messepräsentationen.
2.Der Franchisegeber ist verpflichtet, die Erfolgsaussichten seines Konzeptes genauso wie den voraussichtlichen Kapital- und Arbeitseinsatz des Franchisenehmers anhand von Zahlten offenzulegen und zu erläutern.
3.Der Franchisegeber muss eine Kalkulationsgrundlage liefern, anhand deren der Franchise-Interessent selbständig seine unternehmerischen Chancen und Risiken einschätzen kann. Diese Grundlage muss auf den bisherigen Erfahrungen von Franchise-Betrieben des Systems oder von Pilotbetrieben basieren.
4.Dem Franchisenehmer-Interessenten steht nicht nur der Einblick, sondern eine eingehende und unbegleitete Prüfung des Handbuchs in den Räumen des Franchisegebers zu.
5.Der Franchisenehmer darf den Franchisevertrag sowie alle weiteren Unterlagen mit Ausnahme des Handbuchs mindestens 10 Tage zur Überprüfung durch sich und Dritte einbehalten.
6.Alle an den Franchisenehmer übermittelten Informationen müssen schriftlich oder anderweitig nachweisbar in deutscher Sprache dokumentiert werden.
Die vorvertragliche Aufklärungspflicht gilt allerdings auch umgekehrt: So muss Der Franchisenehmer den Franchisegeber im Vorfeld des Vertragsabschlusses wahrheitsgemäß und vollständig über seine Aus- und Weiterbildung, seinen beruflichen Werdegang und seine Qualifikationen sowie über etwaiges Eigenkapital unterrichten.
Welche konkreten Informationen und Unterlagen Sie als Interessent von einem Franchisegeber einfordern sollten, um nach den hier genannten Richtlinien abgesichert zu sein, können Sie unter www.franchisetip.de/Vorvertragliche_Aufklaerung.html nachlesen.
Insider-Informationen eines erfolgreichen Master-Franchisegebers sowie Checklisten, Eignungstests und Tipps finden Sie außerdem im kostenlosen Gratisreport von www.franchisetip.de.
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Datum: 20.01.2012 - 16:15 Uhr
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