Firmengründung in Zypern - die Zypertn Ltd. schlägt alle EU-Mitbewerber
Zypern – die letzte Oase in der Europäischen Union
In Zypern finden sich, nicht nur derzeit oder „noch“, ideale Voraussetzungen für internationales Business. Seit 2004 gehört Zypern der EU an, im Jahre 2007 wurde Zypern zum Vollmitglied der Europäischen Union. Zypern unterhält alle erforderlichen Doppelbesteuerungsabkommen, bietet mit maximalen 10% Steuern den niedrigsten Steuersatz innerhalb der Union und bietet darüber hinaus ein Maximum an Rechtssicherheit und Beständigkeit.
Wer also im Rahmen einer Firmengründung im Ausland nach solider Rechtssicherheit und Möglichkeiten einer anerkannten steuerlicher Optimierung sucht, der sollte sich zunächst ausschließlich mit den Angeboten innerhalb der Europäischen Union (EU) auseinander setzen. Wobei, dies sei an dieser Stelle noch erwähnt, es tatsächlich funktionierende und rechtssichere Kombinationen aus EU-Gesellschaft und Offshore Firmen gibt. Diese Kombinationen bieten sich jedoch nicht innerhalb des deutschsprachigen Wirtschaftsraumes. Wir kommen später auf dieses Thema nochmals zurück.
Zunächst stellt sich im Bezug auf die Firmengründung im Ausland eine ganz andere Frage. Welches Land, innerhalb der Europäischen Gemeinschaft, bietet mir einerseits alle Vorzüge der EU-Rechtssicherheit und andererseits noch genügen Spielraum, um mein Unternehmen im Ausland steueroptimiert und sicher führen zu können?
Vor einigen Jahren gab es noch die „freie Auswahl“. Insbesondere die Englische Limited und die IBC in Gibraltar waren bei Firmengründern aus dem deutschsprachigen Wirtschaftsraum sehr beliebt. Diese Zeiten haben sich grundlegend geändert! Heute wird diesen Gesellschaften durch Deutsche, Österreichische und Schweizer Behörden geradezu einer Art Krieg erklärt.
Selbst wenn sich die Finanzämter diesbezüglich auf einem sehr dünnen Eis bewegen, Ärger und zusätzliche Kosten sind oftmals bei Gründung bereits vorprogrammiert.
Das „alte“ Europa bietet keine wirklichen Anreize für eine Firmengründung im Ausland, die „neuen“ osteuropäischen Staaten stehen in einer starken Abhängigkeit zum „alten“ Europa. Die „freie Auswahl“ gehört damit endgültig der Vergangenheit an.
Was bleibt, muss gründlich unter die Lupe genommen werden. Hierbei kommt es neben einer langfristigen Rechtssicherheit insbesondere darauf an, dass ein möglicher Kandidat für eine Firmengründung nicht innerhalb von wenigen Monaten dem „alten“ Europa in Abhängigkeit erliegt, sondern völlig eigenständig und selbstbewusst im Kreise der EU auftritt. So prüft der Gründer im Ausland nach seinen individuellen Bedürfnissen:
-In welcher Höhe fordert Land (x) von meinem Unternehmen Steuern?
-Kann ich im Land (x) auf Diskretion und ggf. sogar Anonymität bauen?
-Was verspricht mit das Bankgeheimnis in Land (x)?
-Welche Rechtssicherheit habe ich in Land (x)?
-Erlaubt mir Land (x) eine Kombination aus Offshore und EU?
-Wer ist mein Rechts- und Steuerberater vor Ort?
-Erhalte ich Land (x) die erforderlichen Serviceleistungen in Deutscher Sprache?
-Wie sicher ist mein Gesamtvorhaben in Land (x)?
Diese Kriterien stellen natürlich nur einen Teil der Fragen dar, die sich ein Gründer im Bezug auf ein mögliches Zielland stellt. Aber, im Prinzip, gehen alle Fragen im Ursprung auf diese Kriterien zurück.
Zypern – die letzte Oase in der Europäischen Union
In Zypern finden sich, nicht nur derzeit oder „noch“, ideale Voraussetzungen für internationales Business. Seit 2004 gehört Zypern der EU an, im Jahre 2007 wurde Zypern zum Vollmitglied der Europäischen Union. Zypern unterhält alle erforderlichen Doppelbesteuerungsabkommen, bietet mit maximalen 10% Steuern den niedrigsten Steuersatz innerhalb der Union und bietet darüber hinaus ein Maximum an Rechtssicherheit und Beständigkeit.
Im Gegensatz zu den osteuropäischen Partnerländern verfügt Zypern über eine starke Wirtschaft und einen ausgezeichnet solide Finanzhaushalt. Trotz vieler Bemühungen des „alten“ Europas, Zypern in gewisse Abhängigkeiten zu bringen, blieb die kleine Insel stets standhaft. Ausgezeichnete Voraussetzungen für eine langfristige Planung im internationalen Business.
Doch für Zypern sprechen noch wesentlich mehr Vorteile. Interessenten können sich jetzt kostenfrei informieren. Auf den Portalen http://www.unternehmeneuropa.com und http://www.firma-ausland.eu bietet ein sogenannter „Report für Firmengründung im Ausland“ alle Informationen rund um das Thema Auslandsgründung und Firmengründung in Zypern an.
Übrigens, dieser Rechtsanwalt und Steuerberater bieten mit seinem deutschsprachigen Team einen FULL-SERVICE für Auslandsgründungen an.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
firmengruendung-ausland
firma-ausland
firmengruendung-zypern
zypern-ltd
limited-gruenden
unternehmen-in-zypern
offshore-firma
corporation
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Rechtsanwälte und Steuerberater beraten und gründen Ihre Zypern Ltd.. Die IBC in Zypern wird durch ein deutschsprachiges Team von Experten vor Ort betreut.
PRivacy Management Ltd.
Management Consultants - Chartered Accountants - Lawyers
1075 Nicosia
Cyprus
Phone: (00357) 977 83 661
eMail: info(at)unternehmeneuropa.com
http://www.unternehmeneuropa.com
http://www.firma-ausland.eu
PRivacy Management Ltd.
Management Consultants - Chartered Accountants - Lawyers
PR-Management Christoph Wenninger & Co.
Phone: (00357) 977 83 661
eMail: info(at)unternehmeneuropa.com
Datum: 16.08.2008 - 13:06 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 56230
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Kategorie:
Rechtsberatung (gewerblich)
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 16.08.2008
Diese Pressemitteilung wurde bisher 1959 mal aufgerufen.
Strategisches Investitionsmanagement in der bayerischen Landwirtschaft: Effizienz durch Gebrauchtmaschinen ...
Die Herausforderungen der modernen Agrarwirtschaft in Bayern Die moderne Agrarwirtschaft steht heute vor komplexen Herausforderungen. Volatile Erzeugerpreise, steigende Betriebsmittelkosten und strenge regulatorische Auflagen erfordern eine effiziente Betriebsführung. Besonders in Bayern, wo tradi
Die NIS-2-Umsetzung als strategische Chance: Ein Leitfaden für deutsche Unternehmen ...
Die Frist rückt unaufhaltsam näher: Bis zum 17. Oktober 2024 müssen die EU-Mitgliedstaaten die Network and Information Security Directive, kurz NIS-2, in nationales Recht umsetzen. Diese Richtlinie stellt eine signifikante Verschärfung der Cybersicherheitsanforderungen für eine breite Palette v
Pressemitteilungen im B2B-Marketing: Wie Unternehmen gleichzeitig Reichweite wie Glaubwürdigkeit aufbauen ...
Manchmal wird über Pressemitteilungen gesagt, sie seien ein Relikt aus der Zeit, als Faxgeräte zum Büroalltag zählten. Falsch, sie leben! Gerade im B2B-Bereich erleben sie eine Renaissance, weil sie etwas leisten, was bezahlte Werbung nur schwer imitieren kann: glaubwürdige Sichtbarkeit. Wenn e
Filesharing in Nordrhein-Westfalen wird nur noch im gewerblichen Ausmaß strafrechtlich verfolgt ...
Grund für diese Einschränkung ist das ungeheure Aufkommen an Strafanzeigen, die lediglich dem Zweck dienen, an die Adresse des Filesharers zu kommen, um auf zivilrechtlichem Wege Schadensersatz einfordern zu können. Entscheidend für eine Strafverfolgung ist die Abgrenzung zwischen privatem un
Eine Gegenabmahnung als „Retourkutsche“ kann rechtsmißbräuchlich sein ...
Das Landgericht München I hat in einem Urteil (Az. 1 HK O 5136/07 vom 28.11.2007) eine starke Indizwirkung für eine unmittelbare Gegenabmahnung als „Retourkutsche“ bejaht. Eine derartige Abmahnung ist nach § 8 Abs. 4 UWG nicht zulässig, wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandel
Auer Witte Thiel – Neues Gesetz vereinfacht die Geltendmachung grenzüberschreitender Forderungen ...
Auer Witte Thiel begrüßt das Gesetz als wichtigen Schritt für die Regelung der wirtschaftlichen Wirklichkeit innerhalb Europas. „Die vereinfachten Verfahrensweisen verhelfen Privatpersonen und Unternehmern schneller zu ihrem Recht“, erklärt die Kanzlei Auer Witte Thiel. Ein Beispiel: Eine St
King & Spalding vergrößern Frankfurter Büro ...
Frankfurt, 31. Juli 2008 – King & Spalding, eine der führenden internationalen Rechtsanwaltskanzleien, gab heute bekannt, dass die Anwälte für Gesellschaftsrecht Andreas Böhme und Susanna Fuchsbrunner den Frankfurter Standort der Kanzlei verstärken. Mit ihnen sind nun insgesamt acht Recht




