Schutz für die Samtpfote mit der Katzenkrankenversicherung

Schutz für die Samtpfote mit der Katzenkrankenversicherung

ID: 565006

Eine gesunde Katze macht dem Menschen viel Freude. Wenn der Stubentiger krank wird, muss eine vernünftige Behandlung beim Tierarzt erfolgen. Für die Kosten kommt die Katzenkrankenversicherung auf.



Schnell wieder gesund mit der KatzenkrankenversicherungSchnell wieder gesund mit der Katzenkrankenversicherung

(firmenpresse) - Die Katze ist dem Menschen auf lange Jahre ein treuer Begleiter. Nichts ist schöner, als den Schmusetiger zu kraulen und er es mit Anschmiegsamkeit dankt. Eine gesunde Katze bringt viel Abwechslung in den Alltag. Doch auch der gesündeste Stubentiger kann leicht von einer ansteckenden Krankheit befallen werden. Und die Gefahr, sich beim Streifzug durch das heimatliche Revier etwas einzufangen, ist hoch. Wenn die Samtpfote zum Tierarzt muss, ist eine hohe Tierarztrechnung die Folge. Schutz für die Katzen im Krankheitsfall bietet die Katzenkrankenversicherung.

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In Deutschland gibt es zwei Gesellschaften, die sich umfassend auf die Erkrankung der Verletzung der kleinen Stubentiger spezialisiert haben. Die AGILA und die Uelzener, beide bekannt als Haustierversicherer, bieten mit der Katzenkrankenversicherung umfangreiche Leistungen, wenn es der Katze nicht gut geht und eine medizinische Behandlung notwendig ist.

Bei der Katzenkrankenversicherung der AGILA besteht die Aufnahmemöglichkeit der Katze ab der 8. Woche. Begrenzt wird das Aufnahmealter auf 9 Jahre. Die Uelzener hingegen übernimmt den Gesundheitsschutz die Samtpfote ab dem 3. Lebensmonat, es gibt eine Höchstaltersgrenze. Allerdings wird die Erstattung der Katzenkrankenversicherung bei der Uelzener nach dem Lebensalter gestaffelt. Wird die Katze ab dem 6.Lebensjahr versichert, verbleibt bei der Tierarztrechnung eine Eigenbeteiligung von 20 Prozent.

Unterschiede findet der Katzenfreund auch bei der Höhe der Erstattung. Während die Uelzener die Kosten für die Heilbehandlung in unbegrenzter Höhe übernimmt, begrenzt die AGILA die Erstattung auf 500 Euro im Jahr. Für jedes leistungsfreie Jahr kommen noch einmal 50 Euro hinzu. Dafür wird auch nach dem dreifachen Satz der Gebührenordnung der Tierärzte geleistet. Ein großes Plus, denn wenn am Wochenende eine Notfallbehandlung fällig wird, kann der Tierarzt ohne Weiteres nach einem höheren Satz abrechnen. Die Uelzener bietet zwei varianten an: die Erstattung nach dem einfachen und dem zweifachen Satz der Gebührenordnung.



Von den Beiträgen liegen die Tarife zur Katzenkrankenversicherung auf gleicher Höhe. Während die AGILA den Stubentiger für einen Monatsbeitrag von 17,90 Euro versichert, fallen bei der Uelzener 17,09 Euro monatlich für die Katzenkrankenversicherung an.

Zum Leistungsumfang der Katzenkrankenversicherung gehört nicht nur die medizinische Heilbehandlung, auch chirurgische Eingriffe oder die Unterbringungskosten in einer Tierklinik werden übernommen. Selbstverständlich gehört die Übernahme der Kosten für Arzneimittel auch zum Umfang der Katzenkrankenversicherung.

Bildquelle: Frank Ammermann, pixelio.de

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Datum: 01.02.2012 - 08:35 Uhr
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