Wenn der Ehepartner stirbt: Die große Rente für Witwen und Witwer gibt es künftig mit 47 Jahren
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Wenn der Ehepartner stirbt: Die große Rente für Witwen und Witwer gibt es künftig mit 47 Jahren
In kleinen Schritten erhöht sich das Alter, ab dem Witwen und Witwer die große Rente erhalten können: Bis 2023 steigt es jedes Jahr um jeweils einen Monat, bis 2029 um zwei Monate pro Jahr. Entscheidend ist, in welchem Jahr der Partner verstorben ist. Wer also in diesem Jahr seinen Ehepartner verliert, erhält seine Rente mit 45 Jahren und einem Monat.
Für jüngere Witwen und Witwer, deren Ehepartner schon vor Jahresbeginn gestorben sind, gilt weiterhin das alte Recht: Die Hinterbliebenen haben mit 45 Jahren Anspruch auf die Rente. Und unter Umständen gibt es die Rente auch schon früher, etwa wenn der Hinterbliebene ein Kind erzieht oder eine Rente wegen Erwerbsminderung erhält.
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Datum: 06.02.2012 - 13:15 Uhr
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