Wenn der Diesel einfriert
ID: 568317
Wenn der Diesel einfriert
- Stichwort Winterdiesel: Der Gesetzgeber schreibt für Dieselkraftstoffe eine Filtrierbarkeit bis minus 20 Grad zwischen dem 16. November und dem 29. Februar vor. Sicherheitshalber verkaufen Tankstellen im Winter üblicherweise Kraftstoff, der bis minus 22 Grad Celsius funktioniert. Der ADAC rät, das Fahrzeug bei niedrigeren Temperaturen - nach Möglichkeit - in einer Garage oder zumindest windgeschützt abzustellen.
- Verstopfter Filter: Wenn ein Diesel bei Temperaturen unter minus 22 Grad mit verstopftem Filter nicht mehr weiterfährt, ist eine Pannenhilfe an Ort und Stelle kaum möglich. Das gesamte Kraftstoffsystem muss so weit erwärmt werden, dass sich alle Paraffinkristalle wieder auflösen. Dafür genügt das Abstellen in einer beheizten Garage oder Werkstatt. Die Einwirkung von stärkeren Wärmequellen ist nicht nötig und aus Gründen des Brandschutzes nicht zu empfehlen. Neben dem Aufwärmen ist meist der Austausch des Kraftstofffilters notwendig.
- Benzinbeimischung: Allgemein gilt bei den Common-Rail- und Pumpe-Düse-Triebwerken, die etwa seit dem Jahr 2000 auf dem Markt sind, dass keinesfalls Benzin dem Dieselkraftstoff beigemengt werden darf. Wer sich nicht daran hält, riskiert schwere Schäden am gesamten Einspritzsystem einschließlich Hochdruckpumpe, Injektoren, Kraftstoffleitungen und Tank. Im Zweifelsfall immer in der Bedienungsanleitung unter Fahr-/Winterbetrieb nachlesen.
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Am Westpark 8
81373 München
Tel (089) 76 76-0
Fax (089) 76 76-28 01
presse@adac.de
www.presse.adac.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 06.02.2012 - 15:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 568317
Anzahl Zeichen: 2936
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 614 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Wenn der Diesel einfriert"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ADAC (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).