Gesellschafterversammlung der Film & Entertainment VIP Medienfonds 4

Gesellschafterversammlung der Film & Entertainment VIP Medienfonds 4

ID: 56925

Gesellschafterversammlung der Film & Entertainment
VIP MEDIENFONDS 4 GmbH & Co. KG am 17.09.2008



(firmenpresse) - In diesen Tagen erhalten die Gesellschafter des VIP Medienfonds 4 erneut Post von der Film & Entertainment VIP Medienfonds 4 GmbH & Co.KG. Inhalt des Schreibens ist die Einladung zur ordentlichen Gesellschafterversammlung, die am 17. September 2008 in Garching bei München stattfinden soll.

Die Geschäftsführung mit dem neu amtierenden Geschäftsführer Thierry Potok, wird hierbei, so ist zu hoffen, neben dem Bericht über das Geschäftsjahr 2007 insbesondere Stellung zu der Frage nehmen, mit welcher weiteren Entwicklung beim VIP Medienfonds 4 zu rechnen ist. Von Interesse ist ferner die angestrengte Schadensersatzklage gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KMPG.

Darüber hinaus wird der Bericht des neu gewählten Anlegerbeirats und des Fachbeirats zum Geschäftsablauf mit Spannung erwartet.

Wie bisher bekannt wurde, wird die Marktsituation 2007 von der VIP Medienfonds GmbH nur verhalten eingeschätzt. Danach wuchs der Kinomarkt im vergangenen Geschäftsjahr in den USA nur um 0,3 %, während die Besucherzahlen in Europa sogar um 1,3 % zurückgingen. Als ursächlich hierfür wird der Umstand angesehen, dass die Digitalisierung der Kinos, von der sich die Branche weiteres Wachstum erhofft, nur langsam vorangeht.

Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die als erste Kanzlei vor dem Landgericht München I und Oberlandesgericht München klagestattgebende Urteile gegen die Commerzbank AG im Zusammenhang mit dem VIP Medienfonds 4 erstritten hat, rät daher allen Anlegern, die Veranstaltung selbst zu besuchen oder sich durch eine Person ihres Vertrauens vertreten zu lassen. „Nur so ist sichergestellt, die aktuellsten Informationen zum weiteren Vorgehen der VIP Geschäftsführung zu erhalten“, so Rechtsanwalt Alexander Kainz, der selbst an der Versammlung teilnehmen wird.

Unabhängig von der Gesellschafterversammlung sollten Anleger des VIP Medienfonds 4, die sich bei dessen Erwerb falsch beraten fühlen, die Verjährungsfristen im Auge behalten, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die zahlreiche VIP Medienfondsanleger vertritt. Auf Grund der kenntnisabhängigen 3-jährigen Verjährungsfrist bei Schadenersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung drohen diese ab dem 31.12.2008 zu verjähren, so Rechtsanwalt Alexander Kainz weiter.



Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet. Neben den vier Partnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun sind mittlerweile auch Alexander Kainz und Thomas Sittner (LL.M.), Hendrik Bombosch und Ralf Steinmeier als Anwälte mit an Bord. Erklärter Schwerpunkt der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei ist Kapitalmarktrecht. Daneben umfasst das Beratungsspektrum aber auch Gesellschafts- und Steuerrecht. Seit Oktober 2007 ist CLLB Rechtsanwälte mit eigenem Büro in Berlin vertreten.



Leseranfragen:

Pressekontakt: RA István Cocron, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: cocron(at)cllb.de;
Web: www.cllb.de



PresseKontakt / Agentur:

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Datum: 25.08.2008 - 12:41 Uhr
Sprache: Deutsch
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München


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Freigabedatum: 25.08.2008

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