Ausweisung von vier Mitarbeitern der syrischen Botschaft
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Ausweisung von vier Mitarbeitern der syrischen Botschaft
"Nach der Festnahme von zwei der Spionage für Syrien verdächtigen Personen habe ich veranlasst, dass vier Angehörige der syrischen Botschaft in Berlin ausgewiesen werden. Der syrische Botschafter wurde über diese Entscheidung informiert."
Bereits am 07.02. war der syrische Botschafter ins Auswärtige Amt einbestellt worden. Dabei wurde zum wiederholten Mal unmissverständlich die Haltung der Bundesregierung klar gestellt, dass ein etwaiges Vorgehen gegen syrische Oppositionelle in Deutschland nicht hingenommen wird.
Grundlage für die Ausweisung ist Artikel 9 des WÜD (Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen).
Die Ausweisung wurde heute notifiziert.
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Datum: 09.02.2012 - 15:00 Uhr
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