Bundesrat will selbständigen Kraftfahrern nicht die Arbeitszeit vorschreiben
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Bundesrat will selbständigen Kraftfahrern nicht die Arbeitszeit vorschreiben
Deutschland ist jedoch zum Erlass entsprechender Vorschriften aufgrund europäischen Rechts verpflichtet. Während die Lenk- und Ruhezeiten für Kraftfahrer in einer eigenen Verordnung festgelegt sind, enthält die Europäische Richtlinie zur Regelung der Arbeitszeit von Fahrpersonal Vorschriften über die sonstigen Arbeitszeiten von Personen, die Fahrtätigkeiten ausüben. Diese Richtlinie sieht vor, dass auch selbständige Kraftfahrer in ihren Geltungsbereich einzubeziehen sind.
Der vorliegende Gesetzentwurf dient der Umsetzung dieser Regelung in deutsches Recht, auch wenn die Bundesregierung selbst ausdrücklich darauf hinweist, dass auch sie die Einbeziehung der Selbständigen nicht für geboten hält.
Der Bundesrat bestärkt die Bundesregierung in ihrem Bemühen, sich auf europäischer Ebene für eine sachgerechte Anpassung der Richtlinie einzusetzen.
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Datum: 10.02.2012 - 16:45 Uhr
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