LAG Nürnberg: Forderung nach "sehr gutem Deutsch" in Stellenausschreibung zulässig
ID: 573402
Russischstämmige Programmiererin scheitert mit Klage auf Entschädigung wegen Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft.
Dem schlossen sich weder das Arbeitsgericht noch das Landesarbeitsgericht an. Die Stellenanzeige sei kein Indiz für eine Diskriminierung. Denn aus der Anzeige ergebe sich, dass der Bewerber deutschlandweit und bei einem namhaften, fremden Unternehmen eingesetzt werden solle und dass im Rahmen der Tätigkeit eine umfassende deutschsprachige Kommunikation erforderlich sei. Die Anforderungen an die sprachlichen Fähigkeiten seien daher durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt gewesen.
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Datum: 13.02.2012 - 21:07 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 573402
Anzahl Zeichen: 1705
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Erich Gensmantel
Stadt:
73460 Hüttlingen
Telefon: +49 0 7361 / 8292507
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 13.02.2012
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