EU-Parlament schafft nationale Zahlungsverfahren ab - SEPA künftig verpflichtend

EU-Parlament schafft nationale Zahlungsverfahren ab - SEPA künftig verpflichtend

ID: 574191
(ots) - Auf Unternehmen und Behörden in Deutschland kommen
in den nächsten zwei Jahren umfangreiche Aufgaben zu, um sich für die
Zahlverfahren im neuen europaweiten Zahlungsverkehrsraum SEPA (Single
Euro Payments Area) startklar zu machen. Das EU-Parlament hat am
Dienstag in Straßburg der neuen EU-Verordnung mehrheitlich
zugestimmt. Zuvor hatten bereits Europaparlament, Kommission und
Ministerrat grünes Licht für den 01. Februar 2014 als einheitlichen
Termin für das Ende der nationalen Zahlungsverfahren (Überweisung und
Lastschrift) geeinigt. Nun muss noch der EU-Ministerrat zustimmen.
Dies gilt aber als Formalie.

Die Anwendung von SEPA für inländische und grenzüberschreitende
Zahlungen in Euro wird damit in zwei Jahren für alle Marktteilnehmer
in der Europäischen Union verpflichtend. Entgegen den ersten
ursprünglichen Planungen sieht die EU-Verordnung einen gemeinsamen
Endtermin für die nationalen Überweisungen und Lastschriften vor.
Neben den neuen SEPA-Zahlungstransaktionen für Überweisung und
Lastschrift wird die bisherige deutsche Kontonummer durch eine
22-stellige Kontonummer (IBAN) ersetzt. In Anlehnung an Bankleitzahl
(BLZ) und Kontonummer besteht im aktuellen SEPA-Standard eine
Bankverbindung aus einer Bank-Identifikation (BIC) und der IBAN. Die
IBAN stellt aber bereits eine eindeutige Kontoidentifikation dar und
dies gilt laut EU-Verordnung als ausreichend. Steria Mummert
Consulting erwartet daher, dass eine Änderung am bestehenden
SEPA-Standard bis Ende 2013 erfolgt, sodass künftig der BIC
allenfalls noch im Interbanken-Zahlungsverkehr Anwendung finden wird.

"Wirtschaft und Verwaltung in Deutschland müssen die verbleibende
Zeit nutzen, sich jetzt zügig auf fachliche und technische
Anpassungen in den Prozessen und Softwaresystemen einzustellen", sagt
Jens Lüneberg, SEPA-Experte bei Steria Mummert Consulting. "Dabei


müssen gegebenenfalls auch Prozesse und Systeme betrachtet werden,
die vordergründig nichts mit dem Zahlungsverkehr zu tun haben.
Außerdem sind sämtliche Formulare, Dokumente und Briefe auf
Anpassungsbedarf zu prüfen."

"Bei der Umsetzung von SEPA bieten sich den Unternehmen
verschiedene Strategien an. Insbesondere bei selbstentwickelten
Altsystemen empfiehlt es sich, kritisch zu prüfen, inwiefern eine
Umsetzung von SEPA im Altsystem zielführend ist oder ob am Markt
verfügbare Lösungen für Konvertierungen und Mandatsverwaltungen
präferiert werden sollten", so Lüneberg.

Alle bestehenden schriftlich erteilten Einzugsermächtigungen
behalten ihre Gültigkeit und können nach der EU-Vorlage de facto in
SEPA-Mandate überführt werden. "Das befürchtete Chaos dürfte damit
ausbleiben. Jetzt besteht Planungssicherheit für die Unternehmen.
Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass im Vergleich zu den
heutigen Einzugsermächtigungen deutlich mehr Informationen und
Zustände zu hinterlegen und zu verwalten sind", so Lüneberg.

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Steria Mummert Consulting
Birgit Eckmüller
Tel.: +49 (0) 40 22703-5219
E-Mail: birgit.eckmueller@steria-mummert.de

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Datum: 14.02.2012 - 16:26 Uhr
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