Neue OZ: Kommentar zu Professoren-Besoldung
ID: 574385
Dienstrang, Verantwortung und Qualifikation: Das sind die
wichtigsten gesetzlichen Kriterien für Alimentation und Besoldung von
Beamten. Dass Hochschullehrer vor diesem Hintergrund nicht weniger
verdienen sollten als zum Beispiel ein Studiendirektor, versteht sich
eigentlich von selbst. Und doch musste erst das
Bundesverfassungsgericht eingreifen, damit wieder Ordnung ins System
kommt - eine schwere Schlappe für den Gesetzgeber.
Es rächt sich jetzt, dass 2005 bei der Umstellung der Besoldung
die Grundvergütungen allzu stark gesenkt worden sind. Zwar gibt es
seither Leistungszulagen. Doch hat ungerechterweise lange nicht jeder
die Chance auf diese Zusatzeinnahmen. Denn Indologen oder Sinologen
bekommen in der Regel selten beziehungsweise nie die Gelegenheit, mit
Weggang zu drohen und so eine Bleibeprämie auszuhandeln. Ganz anders
die Lage etwa bei Informatikern oder Mathematikern. Viele von ihnen
können in der freien Wirtschaft leicht das Doppelte oder Dreifache
dessen verdienen, was sie an der Uni bekommen.
Da sich angesichts des demografischen Wandels der Wettbewerb um
die besten Köpfe noch deutlich verschärfen wird, kommt das Urteil aus
Karlsruhe wie gerufen. Es ist ein wichtiges Signal an die Länder, den
wissenschaftlichen Nachwuchs nicht zu vernachlässigen, sondern ihm
mehr Wertschätzung zu zeigen. Und das möglichst schnell.
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Datum: 14.02.2012 - 22:00 Uhr
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