Minol informiert: Was Betreiber von Trinkwasseranlagen jetzt tun sollten

Minol informiert: Was Betreiber von Trinkwasseranlagen jetzt tun sollten

ID: 574906

Auf Legionellenprüfung vorbereiten



Die Grafik zeigt, auf welche Anlagen sich die neue Trinkwasserverordnung bezieht und welche EntnahmeDie Grafik zeigt, auf welche Anlagen sich die neue Trinkwasserverordnung bezieht und welche Entnahme

(firmenpresse) - Leinfelden-Echterdingen, Januar 2012 - Die novellierte, seit 1. November 2011 geltende Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sorgt derzeit für Wirbel in der Wohnungswirtschaft. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern müssen das Trinkwasser von 2012 an jährlich auf Legionellen untersuchen lassen. Dazu kommen weitere Melde-, Anzeige-, Informations- und Archivierungspflichten. Wegen des hohen Aufwandes für Vermieter, aber auch für die Gesundheitsämter, zeichnet sich derzeit ab, dass der Gesetzgeber die Novelle erneut überarbeiten und die Erstprüfpflicht sowie den künftigen Prüfturnus auf drei Jahre erweitern wird. Noch ist es aber nicht soweit, und die TrinkwV vom November 2011 ist bestehendes Recht. Was also muss die Wohnungswirtschaft konkret tun, um die Vorgaben zu erfüllen? "Am dringlichsten ist die Meldepflicht. Jeder Vermieter oder Verwalter muss die von der Prüfpflicht betroffenen Liegenschaften beim dafür zuständigen Gesundheitsamt melden", sagt Matthias Bär, Produktmanager für die Immobilienwirtschaft bei Minol.

Betroffene Anlagen feststellen und melden

Die TrinkwV bezieht sich auf "Großanlagen zur Trinkwassererwärmung". Das sind Speicher-Trinkwassererwärmer und zentrale Durchfluss-Trinkwassererwärmer mit mehr als 400 Litern Speichervolumen und/oder mehr als drei Litern Wasser in jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und der am weitesten entfernten Entnahmestelle. Die Verordnung betrifft somit so gut wie alle Mehrfamilienhäuser mit zentraler Trinkwassererwärmung. Ausgenommen von der Prüfpflicht sind Ein- und Zweifamilienhäuser. Wohneigentumsgemeinschaften sind betroffen, weil die Trinkwasseranlage zum gemeinschaftlichen Eigentum gehört. Für die Anmeldung der Anlagen haben einige Gesundheitsämter auf ihrer Homepage Formulare eingerichtet. "Sollte es ein solches Formular nicht geben, empfehlen wir den Betreibern eine formlose Meldung, beispielsweise mit Hilfe einer Liegenschaftsliste", sagt Matthias Bär. Minol hat ein Muster-Meldeformular mit den wichtigsten Angaben entwickelt (www.minol.de, Newsroom -> Fachwissen und Tipps -> Trinkwasserverordnung).



Bestandsaufnahme und Entnahmestellen

"Verwalter sollten die Trinkwasseranlage gemeinsam mit ihrem Fachhandwerker überprüfen und für eine reibungslose Probeentnahme vorbereiten", rät Matthias Bär. Die Legionellengefahr ist ohnehin sehr gering, wenn die Anlage nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik installiert und betrieben wird. Insbesondere sind Temperaturen einzuhalten und stehende Leitungsabschnitte zu vermeiden. Bei der Bestandsaufnahme sollten deshalb die Anzahl der Steigstränge, ebenso Betriebsparameter, Stagnationsstrecken oder Totstrecken erfasst werden. Offensichtliche Missstände, etwa zu niedrige Temperaturen, sollten vor der Probeentnahme beseitigt werden. Laut TrinkwV dürfen nur akkreditierte Stellen - Listen führen die Gesundheitsämter - Trinkwasserproben an mindestens drei Stellen der Warmwasseranlage entnehmen: in der Warmwasserleitung (Vorlauf) kurz nach dem Warmwasserspeicher, in der Zirkulationsleitung (Rücklauf) kurz vor dem Warmwasserspeicher, und an der Zapfstelle in der Wohnung, die vom Speicher am weitesten entfernt ist. Der Betreiber muss dafür sorgen, dass an diesen Stellen passende Entnahmestellen vorhanden sind. "Das heißt, bis zu zwei Entnahmearmaturen, im Vorlauf und im Rücklauf, sind nachträglich einzubauen. Die dritte Stelle in der Wohnung, zum Beispiel ein Wasserhahn im Bad, ist immer vorhanden", erklärt Matthias Bär. Vor der Beprobung werden die Entnahmstellen mit Hilfe einer Flamme desinfiziert. Deshalb dürfen sie keine entflammbaren Komponenten wie zum Beispiel nicht abnehmbare Gummidichtungen enthalten.

Service von Minol

Minol wird der Wohnungswirtschaft einen Service zur Untersuchung des Trinkwassers anbieten, den das Unternehmen in der Praxis bereits mehrfach erprobt hat. "Wir bringen diesen Service auf den Markt, sobald feststeht, wie der Gesetzgeber die Trinkwasserverordnung erneut anpassen wird. Vermieter und Verwalter können dann die Legionellen-Prüfpflicht an uns delegieren und sind rechtlich auf der sicheren Seite. Die Kosten sind als laufende Betriebskosten gemäß § 2 Nr. 2 oder 5 BetrKV auf die Mieter umlegbar", erklärt Bär.

Weiterführende Informationen:

Mehr Informationen zur Trinkwasserverordnung, auch zu Arbeitshilfen des DVGW und des GdW, hat Minol auf der Website www.minol.de/neue-trinkwasserverordnung zusammengestellt.
Unter legionellen-pruefung@minol.com bekommen Vermieter und Verwalter kompetenten Rat auf ihre Fragen zur Trinkwasserverordnung.

Quelle: Minol
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Minol-ZENNER-Gruppe ist einer der weltweit führenden Gerätehersteller und Dienstleister für die verbrauchsabhängige Energiekostenabrechnung. Sie vereint zwei traditionsreiche Firmen: die Minol Messtechnik GmbH & Co. KG aus Leinfelden-Echterdingen - mit Schwerpunkt Energiemanagement - und die ZENNER International GmbH & Co. KG aus Saarbrücken - mit Schwerpunkt Energietechnik. Mit Tochtergesellschaften und Vertriebspartnern in mehr als 60 Ländern ist die familiengeführte Gruppe gut vernetzt. Weltweit arbeiten 1.900 Menschen für Minol und ZENNER. Mehr Informationen enthalten die Webseiten www.minol.com und www.zenner.com.



PresseKontakt / Agentur:

Communication Consultants GmbH
Heidrun Rau
Jurastr. 8
70565 Stuttgart
Rau(at)postamt.cc
0711-97893-0
http://www.communicationconsultants.de



drucken  als PDF  Gori ruft auf zum Malerwettstreit Das neue Eigenheim - Mit Sonnenschutz nach Maß zur Wohlfühloase!
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 15.02.2012 - 13:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 574906
Anzahl Zeichen: 4751

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Anja Krehahn
Stadt:

Leinfelden-Echterdingen


Telefon: (0711) 94 91-1104

Kategorie:

Haus & Garten


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 466 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Minol informiert: Was Betreiber von Trinkwasseranlagen jetzt tun sollten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Minol Messtechnik W. Lehmann GmbH&Co. KG (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Minol: Sicher und komfortabel - Ferninspektion von Rauchwarnmeldern ...
Mittlerweile gilt in 13 Bundesländern eine Rauchwarnmelderpflicht, in zwei weiteren, Berlin und Brandenburg, ist sie in Planung. Neben der Ausstattung der Wohnungen ist die jährliche Überprüfung der Rauchwarnmelder fester Bestandteil der Pflicht. Mit dem Funk-Rauchwarnmelder "Minoprotect 3

Minol: Ab Mai gelten neue Regeln für Immobilienanzeigen ...
Februar 2014 - Zum 1. Mai 2014 tritt in Deutschland die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft. "Die Energieeffizienz von Gebäuden spielt auf dem Immobilienmarkt künftig eine größere Rolle als bisher", sagt Bernd Schäfer vom Energiedienstleister Minol. Am deutlichsten zeig

Minol: Langer Winter mit langem Schatten ...
Leinfelden-Echterdingen, Mai 2013 - Endlich ist er da, der heiß ersehnte Frühling - und mit ihm wärmere Temperaturen. Dieser Winter war lang und kalt. Vor rund fünf Monaten fiel der erste Schnee und der März brachte Rekordtiefsttemperaturen. Das ging an den Energiereserven nicht spurlos vorbei.


Weitere Mitteilungen von Minol Messtechnik W. Lehmann GmbH&Co. KG


Gori ruft auf zum Malerwettstreit ...
Ist der Anstrich des Holzobjekts gut gelungen, die Holzfassade äußerst dekorativ gestaltet, der Holzschutz besonders wirkungsvoll angewandt oder eine spezielle Malertechnik zum Einsatz gekommen? Dann möchte Gori das Ergebnis sehen. Die Profi-Marke ruft alle Maler und Holzverarbeiter auf, ihre bes

Valad zieht Bilanz: Vermietungen vonüber 70.000 Quadratmeter in der Region Hamburg ...
Valad, der europäische Immobilien-Investmentmanager für Mehrmieterobjekte, hat im letzten Jahr Mietverträge über mehr als 70.000 Quadratmeter Büro- und Lagerfläche in der Region Nord - einschließlich Hamburg und Stelle - abgeschlossen, darunter 56.000 Quadratmeter Neuvermietungen und 14.000 Q

Alles was der Planer braucht ...
(Lenting, 15. Februar 2012) Ein neues Handbuch für Planer hat der Entwässerungsspezialist KESSEL jetzt vorgestellt. Auf 366 Seiten bietet es alles Wissenswerte zu Entwässerungslösungen, Produkten, Einbauvorschläge sowie Installations- und Wartungshinweise. Neu in den Planungsunterlagen ist das

Wohnung im"DomAquarée"wird zur Krimi-Kulisse ...
Die Romanheldin Judith Kepler ist Cleanerin. Sie wird immer dann gerufen, wenn die Spurensicherung geht. Diesmal begegnet sie in der Wohnung einer Toten ihrer eigenen Vergangenheit. Unter mysteriösen Umständen war Judith als Kind in ein Heim gebracht worden. Herkunft unbekannt. Immer im Schatten d


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z