Europäischer Gerichtshof: Internet-Filtersysteme zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen sind unzulässig
ID: 575811
Hosting-Provider nicht dazu verpflichtet werden dürfen, die von ihren
Kunden gespeicherten Inhalte mit einem Filter-System zu durchsuchen,
um Urheberrechtsverletzungen vorzubeugen. Die Belgische
Verwertungsgesellschaft SABAM wollte den Belgischen
Social-Network-Dienst NETLOG gerichtlich zur Installation eines
solchen Systems zwingen. Damit sollten gespeicherte Dateien
sämtlicher Kunden vorbeugend durchsucht werden, um geschütztes
Material aus dem Repertoire der Verwertungsgesellschaft zu entdecken.
Dies ist mit europäischem Recht nicht vereinbar.
eco Verband der deutschen Internetwirtschaft begrüßt das Urteil,
dass der Providerbranche durch die ausdrückliche Bezugnahme auf das
in der E-Commerce-Richtline verankerte Verbot der vorbeugenden
Überwachung von Inhalten den Rücken stärkt.
Oliver Süme, Vorstand Politik, Recht und Regulierung bei eco -
Verband der deutschen Internetwirtschaft: "Das Urteil bringt
Rechtssicherheit für die europäischen Provider und bestätigt noch
einmal ausdrücklich, dass Hosting-Provider nicht für Inhalte haften,
von denen sie keine Kenntnis haben." Das Verbot von
Filter-Technologien zur Überwachung von Kundendaten sei eine
endgültige Absage an die Forderung nach solchen Systemen, mit denen
Provider zur Überwachung ihrer Kundendaten gezwungen werden sollen.
Süme weiter: "Die Internetwirtschaft ist ein wichtiger
Konjunkturmotor in der Krise. Deshalb ist es wichtig, dass sie vor
rechtswidrigen Forderungen geschützt wird, die einen unzulässigen
Eingriff in die technische Infrastruktur der Provider darstellen."
eco (www.eco.de) ist seit über 15 Jahren der Verband der
Internetwirtschaft in Deutschland und vertritt deren Interessen
gegenüber der Politik und in internationalen Gremien. Mit mehr als
500 Mitgliedsunternehmen gestalten wir das Internet: Wir entwickeln
Märkte, fördern Technologien und formen Rahmenbedingungen. In unserem
Kompetenz-Netzwerk befassen wir uns mit Infrastrukturfragen,
rechtlich-regulativen Aufgabenstellungen, innovativen Anwendungen und
der Nutzung von Inhalten.
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e.V., Lichtstr. 43h, 50825 Köln, Katrin Mallener, Tel.:
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Datum: 16.02.2012 - 12:32 Uhr
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