Saarbrücker Zeitung: Verwaltungsrechter von Arnim erkennt auch nach der Rücktritts-Erklärung Wulffs keinen Anspruch auf den Ehrensold
ID: 576787
von Arnim bleibt auch nach Wulffs Erklärung bei seiner Auffassung,
dass dem zurückgetretenen Bundespräsidenten ein lebenslanger
Ehrensold nicht zusteht. "Wulff hat versucht, es mit seiner Erklärung
so hinzubiegen, als ob es sich um politische Rücktrittsgründe
handelt", sagte von Arnim der "Saarbrücker Zeitung"
(Sonnabendausgabe). "Es kommt aber nicht darauf an, was er sagt,
entscheidend ist vielmehr das objektive Erscheinungsbild." Sowohl die
von Wulff genannte Begründung, dass er keine Wirkungsmöglichkeiten
mehr habe, als auch sein Hinweis auf verlorenes Vertrauen
resultierten auf Wulffs persönlichem Verhalten als Ministerpräsident
und den daraus folgenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, "also
letztlich allein auf persönlichen Gründen", betonte von Arnim. Laut
dem Gesetz wird die Apanage gezahlt, wenn ein Bundespräsident mit
Ablauf seiner Amtszeit oder vorher "aus politischen oder
gesundheitlichen Gründen" aus dem Amt ausscheidet. Persönliche Gründe
werden im Gesetz nicht als Kriterium genannt.
Pressekontakt:
Saarbrücker Zeitung
Büro Berlin
Telefon: 030/226 20 230
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 17.02.2012 - 14:46 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 576787
Anzahl Zeichen: 1310
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin / Saarbrücken.
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 178 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Saarbrücker Zeitung: Verwaltungsrechter von Arnim erkennt auch nach der Rücktritts-Erklärung Wulffs keinen Anspruch auf den Ehrensold"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Saarbrücker Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).