Betriebsrente: Haftungsgefahren für Betriebsräte und Personalleiter - Sensibilisierung durch 3. BR

Betriebsrente: Haftungsgefahren für Betriebsräte und Personalleiter - Sensibilisierung durch 3. BRBZ-Kongress

ID: 579846
(ots) - Der Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche
Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ) beobachtet zunehmend,
dass Betriebsräte und Personalleiter im Bereich der betrieblichen
Altersversorgung zunehmend Haftungsgefahren ausgesetzt sind. Wie
bereits in den vergangenen zwei Jahren werden demzufolge auch in
diesem Jahr wieder zahlreiche Betriebsräte und Personalleiter die
Möglichkeit nutzen, unschätzbare Tipps auf dem 3. BRBZ
Rechtsberatungskongress zur betrieblichen Altersversorgung am 4. Mai
2012 in Köln zu erhalten, um schwerwiegende Haftungsfallen zukünftig
sicher umgehen zu können.

Beratung in den Bereichen der betrieblichen Altersversorgung
spielt sich zu weiten Teilen im klassischen Zivilrecht ab. Aus diesem
Grund empfiehlt die Rechtsprechung den organschaftlichen Vertretern
von Kapitalgesellschaften und den zugehörigen Erfüllungsgehilfen
umfangreichen und unabhängigen Rechtsrat einzuholen.

Der BGH hat dies in seiner Entscheidung vom 20.09.2011 (II ZR
234/09) klargestellt: "Der organschaftliche Vertreter einer
Gesellschaft, der selbst nicht über die erforderliche Sachkunde
verfügt, kann den strengen Anforderungen an eine ihm obliegende
Prüfung der Rechtslage und an die Beachtung von Gesetz und
Rechtsprechung nur genügen, wenn er sich unter umfassender
Darstellung der Verhältnisse der Gesellschaft und Offenlegung der
erforderlichen Unterlagen von einem unabhängigen, für die zu klärende
Frage fachlich qualifizierten Berufsträger beraten lässt und den
erteilten Rechtsrat einer sorgfältigen Plausibilitätskontrolle
unterzieht."

Angewendet auf die betriebliche Altersversorgung bedeutet dies:
Jeder organschaftliche Unternehmensleiter und vertretungsweise seine
Erfüllungsgehilfen müssen sich für die bAV von einem unabhängigen,
qualifizierten Berufsträger beraten lassen, sonst verstoßen diese


gegen ihre Sorgfaltspflichten und machen sich schadenersatzpflichtig.
Im Übrigen ergibt sich eine Pflicht zur Sicherstellung der Compliance
und zur Abwendung eines wirtschaftlichen Schadens vom Unternehmen
auch aus §§ 91, 93 AktG sowie § 43 GmbHG.

Die rechtsberatenden Mitgliedsunternehmen im BRBZ koordinieren vor
diesem Hintergrund eine umfassende rechtssichere Beratung für
Arbeitgeber und garantieren daher eine sehr hohe Kompetenz,
Professionalität, Rechtssicherheit und standardisierte Abläufe. Zur
gleicher Thematik veranstaltet der BRBZ am 04.05.2012 auch den "3.
BRBZ-Rechtsberatungskongress zur betrieblichen Altersversorgung 2012
- Die Fakten zur bAV und Rechtsberatung" in Köln. Alle aktuellen
Fach- und Berufsrechtsfragen der betrieblichen Altersversorgung
werden durch einen hochrangigen Referentenkreis beantwortet.

Informationen zum BRBZ-Kongress finden Sie unter
www.brbz-kongress.de.



Pressekontakt:
Detlef Lülsdorf, Pressesprecher
Tel. 0221 168 00 61 - 0

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Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 23.02.2012 - 08:44 Uhr
Sprache: Deutsch
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