Mehr Breitband in der Region - Novellierung des Telekommunikationsgesetzes begrüßt
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IHK: Anschluss an das globale Netz ist unumgänglich
Nach erfolgreichem Abschluss des Vermittlungsverfahrens ist das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen (TKG) abschließend von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden. Mit der Gesetzesnovelle werden die Bedingungen für den Aus- und Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen verbessert und die Bestimmungen zum Daten- und Verbraucherschutz modernisiert. Die Gesetzesänderung soll Anfang März 2012 in Kraft treten.
Die neuen Bestimmungen der TKG-Novelle sind ein wichtiger Baustein der Breitbandstrategie der Bundesregierung. Die TKG-Novelle enthält eine Reihe von Bestimmungen, die Anreize für Investitionen in neue Hochgeschwindigkeitsnetze schaffen und den Netzausbau erleichtern. Beim Bau von Abwasserkanälen oder Energienetzen können zum Beispiel gleichzeitig Leerrohre für Glasfasernetze mitverlegt werden. Gegenüber dem Bund besteht ein Anspruch der Unternehmen, die Mitnutzung seiner Infrastrukturen, z. B. Bundesstrassen und Eisenbahntrassen, für den Ausbau neuer Telekommunikationsnetze zu gestatten. Die Verlegung von Glasfaserleitungen wird zukünftig unter bestimmten Voraussetzungen mit einer geringeren Tiefe gestattet (sog. Microtrenching). Auf diese Weise können Glasfaserleitungen schneller und weniger kostenintensiv verlegt werden.
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Datum: 23.02.2012 - 14:42 Uhr
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