Alles auf Null - Erneuter Rückschlag in der Pflegereform
Alles auf Null - Erneuter Rückschlag in der Pflegereform
Wurden bisher vor allem die fehlende Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs bemängelt, die sich insbesondere auf Demenzkranke und ihre pflegenden Angehörigen negativ auswirkt, sowie der wachsende Fachkräftemangel, so liegt die aktuelle Fokussierung auf der mangelnden Finanzierbarkeit des Reformentwurfs. Gesundheitsminister Bahr muss erneut nachbessern. Nicht nur für die Betroffenen wird spätestens jetzt die politische Handlungsunfähigkeit deutlich: Mit einer zufriedenstellenden Nachbesserung des Entwurfes wird von kaum einer Seite noch in dieser Legislaturperiode gerechnet. Aktuell scheint nur die bereits angekündigte Beitragserhöhung ab 2013 als sicher. Die in Zukunft stark steigenden Mehrausgaben der Pflegekasse sollen nach Bahrs Plänen durch eine private, kapitalgedeckte Vorsorge der Versicherten gestemmt werden, die der Staat durch Zuschüsse fördern soll. Finanzminister Schäuble präferiert jedoch lediglich eine steuerliche Begünstigung für private Vorsorgeversicherungen. So oder so: Finanziell geschädigt und geschwächt werden die Versicherten bei gleichzeitig kaum verbesserten Bedingungen.
Besonders brisant bleibt jedoch weiterhin die ausstehende neue Definition der Pflegebedürftigkeit: Nur durch sie können die mittlerweile über 1,2 Millionen Demenzkranke in Deutschland gestärkt werden. Denn trotz meist fehlender körperlicher Gebrechen stellen sie eine Gruppe an Bedürftigen dar, die häufig eine 24-Stunden-Hilfe benötigen. Bei der Pflegeneuausrichtung soll ein besonderes Augenmerk auf eine so lange wie mögliche Eigenständigkeit der Betroffenen liegen, ambulante und häusliche Pflege sollten stets vor der stationären ermöglicht werden. Doch bereits heute werden die pflegenden Angehörigen mit ihren Sorgen und Nöten allein gelassen. Erschwerend kommt der Fachkräftemangel hinzu. Eine Entlastung bieten aktuell unter anderem Haushaltshilfen aus Osteuropa: Ohne die Unterstützung polnischer Pflegerinnen würden bereits heute zahlreiche Angehörige die häusliche Pflege kaum bewerkstelligen können.
Demenzkranke fallen unter die Pflegestufe 0. Finanziell bedeutet dies, dass die Betroffenen einen Anspruch auf ein monatliches Pflegegeld von 120 Euro haben und 225 Euro für Pflegesachleistungen. Verglichen mit den vorherigen Regelungen bedeutet dies zwar eine Besserstellung, diese fällt jedoch augenscheinlich zu gering aus. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird pflegenden Angehörigen somit kaum erleichtert. Doch während Deutschland mit einer misslungenen Pflegereform hadert, verfügen zahlreiche andere europäische Länder schon heute über nationale Rahmenpläne, um der demografischen Entwicklung entgegenzusteuern sowie der damit einhergehenden steigenden Anzahl an Demenzkranken. Hierzulande sind neue Gespräche für die Entwicklung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes erst für März vorgesehen, obwohl Eile auch weiterhin dringend geboten ist. Hochrechnungen prognostizieren bereits für das Jahr 2050 eine Zäsur. Bis dahin wird allein die Zahl der Demenzkranken in Deutschland voraussichtlich auf 2,6 Millionen steigen. Zum Vergleich: In Deutschland leben bereits jetzt insgesamt 2,4 Millionen Pflegebedürftige in allen Pflegestufen. Die Politik sollte daher nicht noch mehr ungenutzte Zeit verstreichen lassen, der Handlungsbedarf ist und bleibt enorm.
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Datum: 27.02.2012 - 11:35 Uhr
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