Montranus I und II: Weiteres Oberlandesgericht spricht Anlegern Rückzahlung des Eigenkapitals zu
Nach dem OLG Stuttgart hat jetzt auch das OLG München einem Anleger eines Montranus Medienfonds Recht gegeben und die Helaba Dublin zur Rückabwicklung der Medienfondsbeteiligung verurteilt. Darlehensverträge mit der HELABA Dublin können auch heute noch widerrufen werden.

(firmenpresse) - Nach dem Oberlandesgericht Stuttgart hat jetzt auch das Oberlandesgericht München (Urteil vom 24. Januar 2012) einem Anleger eines Montranus Medienfonds Recht gegeben und die Helaba Dublin zur Rückabwicklung der Medienfondsbeteiligung verurteilt. Im Zentrum des Urteils stand einmal mehr die bei den Montranus Fonds I + II für die abzuschließenden Darlehensverträge bzw. Inhaberschuldverschreibungen verwandte Widerrufsbelehrung, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Darlehensverträge mit der HELABA Dublin können auch heute noch widerrufen werden
Für die Anleger der von der HANNOVER LEASING für Privatanleger aufgelegten Montranus Medienfonds I + II hat dies zur Folge, dass sie die mit der Helaba Dublin zur Finanzierung von Fondsbeteiligungen abgeschlossenen Finanzierungsverträge (Kreditvertrag oder Inhaberschuldverschreibung) auch heute noch widerrufen können. Auf der Grundlage dieses Widerrufs können die Anleger der Montranus Fonds von der Bank die Rückzahlung des eingesetzten Eigenkapitals abzüglich erhaltener Ausschüttungen verlangen. Einige Gerichte haben den Montranus Anlegern darüber hinaus den entgangenen Gewinn zugesprochen. Im Gegenzug müssen sie ihre Beteiligung an dem Montranus Fonds an die Helaba Dublin übertragen.
Wir machen diese Ansprüche schon für zahlreiche Anleger der Montranus Medienfonds I und II geltend.
Schadenersatzansprüche gegen Sparkassen wegen verschwiegener Kickbacks
In den Jahren 2003 bis 2005 haben vor allem Sparkassen ihren Kunden zur Zeichnung von Beteiligungen an den Montranus Medienfonds geraten Darüber, dass die Sparkassen für die Vermittlung der Fondsbeteiligungen Provisionen – so genannte Rückvergütungen oder kickbacks – erhalten haben, wurden ihre Kunden regelmäßig nicht informiert. Nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können die nicht informierten Anleger Schadenersatzansprüche gegen die sie beratende Sparkasse durchsetzen.
Möchten Sie wissen, wie auch Sie den im Zusammenhang mit ihrer Montranus Medienfondsbeteiligung erlittenen Schaden en reduzieren und ihr investiertes Kapital zurückbekommen können? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg und München vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
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Datum: 27.02.2012 - 15:07 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 582582
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Kategorie:
Fonds
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 27.02.2012
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