Wer übernimmt die Rechtsgeschäfte nach Unfall oder Krankheit?
ID: 583452
Wer übernimmt die Rechtsgeschäfte nach Unfall oder Krankheit?
28.02.2012
Die Familie oder staatliche Betreuer? Experten informieren über die Notwendigkeit zur Vorsorge - damit Familien entscheidungsfähig bleiben - Antworten am 1. März 2012 von 15:00 bis 16:30 Uhr
Das Justizministerium informiert:
Stimmt es, dass Familienangehörige gar nicht automatisch für die rechtliche Vertretung im Krankheitsfall zuständig sind? Wer übernimmt meine Rechtsgeschäfte, wenn ich mich durch Unfall, Krankheit oder Behinderung nicht mehr selbst darum kümmern kann? Und wie kann ich Vorsorge treffen?
Wenn ein Mensch zum Betreuungsfall wird, gilt es, seine Interessen bestmöglich zu vertreten. Mit dieser Aufgabe sind im gesundheitlichen Notfall allerdings nicht, wie häufig vermutet, automatisch die Angehörigen betraut. Daher sollte jeder Bürger die rechtliche Vertretung nach Unfall oder Krankheit schon in gesunden Zeiten per Vorsorgevollmacht regeln. Über die Möglichkeiten der Vorsorge und zu allen Fragen rund um das Betreuungsrecht informieren am Donnerstag, 1. März 2012, in der Zeit von 15 bis 16.30 Uhr, Experten aus der Justiz Ihre Fragen unter der Telefonnummer: 0180 3 100 212 (9 Cent/min aus dem deutschen Festnetz, Preise für Mobilfunkteilnehmer: höchstens 42 Cent/min).
Weitere Informationen zum Thema sind auch im Bürgerservice des NRW-Justizportals www.justiz.nrw.de eingestellt. Über NRWdirekt kann zudem eine kostenlose Informationsbroschüre des Justizministeriums mit dem Muster einer Vorsorgevollmacht bestellt werden: NRWdirekt ist immer montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr unter der Telefonnummer 01803 100 110 erreichbar (9 Cent/min aus dem deutschen Festnetz, Preise für Mobilfunkteilnehmer: höchstens 42 Cent/min).
Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
Martin-Luther-Platz 40, 40212 Düsseldorf
E-Mail Justizministerium: poststelle@jm.nrw.de
Fax: +49 211 8792-569
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Datum: 28.02.2012 - 12:30 Uhr
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