Lausitzer Rundschau: Karlsruhe kontra Kungelei
Richter stärken Abgeordnetenrechte
ID: 583977
selbstverständlich zur Politik wie der Schnee zum Winter. Für den
einfachen Abgeordneten ist das nicht unbedingt immer
vergnügungssteuerpflichtig. Wenn zum Beispiel der in keinem Gesetz
enthaltene Koalitionsausschuss einsame Beschlüsse fasst, dann dürfen
die Parlamentarier von den Regierungsparteien dafür später nur noch
die Hand heben. Auch der Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und
Bundestag hat mit den klassischen demokratischen Gepflogenheiten
wenig zu tun. Nicht selten werden dort Formelkompromisse
ausgetüftelt, die vielen Abgeordneten die Haare zu Berge stehen
lassen. Umso verdienstvoller ist es, dass zwei von ihnen gegen die
Verlagerung von Entscheidungen in Kleinstgremien vor dem
Bundesverfassungsgericht aufbegehrt haben. Und das mit Erfolg.
Zumindest bei den Euro-Rettungshilfen wird es für die Regierung
künftig schwerer werden, an der Masse der Abgeordneten vorbei zu
handeln. Damit setzt Karlsruhe ein klares Zeichen gegen die
Aushöhlung der parlamentarischen Demokratie, für die Stärkung der
Abgeordnetenrechte. Trotzdem sollte sich niemand Illusionen machen.
In einer scheinbar immer komplizierter werdenden Welt vermag auch der
fleißigste Volksvertreter nicht alle Zusammenhänge sämtlicher
Lebensbereiche bis ins letzte Detail zu durchschauen. Schon gar nicht
bei der Schuldenkrise, über deren Behebung selbst ausgewiesene
Wirtschaftswissenschaftler streiten. Bei vielen Themen müssen sich
die Abgeordneten daher auf die Kompetenz ihrer zuständigen
Fachkollegen im Parlament verlassen. Das ist nichts Schlimmes, so
lange sie sich am Ende selbst eine Meinung bilden und ihre Abstimmung
vor dem eigenen Gewissen verantworten können. Auf diese eigene
Meinung, auf ihr Gewissen dürfen die Abgeordneten nun stärker
bestehen. Das ist die Botschaft des Karlsruher Urteils.
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Datum: 28.02.2012 - 18:24 Uhr
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