First Sensor AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
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'Wir nehmen Bezug auf unsere Meldung gemäß § 21 WpHG vom 22. Februar 2012. Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele teilen wir Ihnen gemäß § 27a Abs. 1 Sätze 1 und 3 WpHG folgendes mit:
1. Der zur Überschreitung der Meldegrenze von 25 % führende Erwerb von Stimmrechten dient dem Aufbau einer strategischen Beteiligung an der First Sensor AG mit dem Ziel der langfristigen Wertsteigerung.
2. Aus derzeitiger Sicht besteht keine Absicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte zu erwerben oder auf sonstige Weise zu erlangen. Je nach dem aktuellen Kursniveau behalten sich Parcom Deutschland I GmbH & Co. KG bzw. die Alegria Beteiligungsgesellschaft mbH jedoch vor, bis zu maximal 29,9 % der Stimmrechte weitere Aktien der First Sensor AG zu erwerben.
3. Es ist beabsichtigt, für die nächste Hauptversammlung der First Sensor AG eine Änderung der Besetzung des Aufsichtsrats vorzuschlagen und mit ihren Stimmen Einfluss auf die personelle Besetzung des Aufsichtsrats zu nehmen.
4. Es ist keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der First Sensor AG angestrebt, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie der Dividendenpolitik der First Sensor AG.
Hinsichtlich der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel teilen wir Ihnen gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG mit, dass dieser ausschließlich aus eigenen liquiden Mitteln der Parcom Deutschland I GmbH & Co. KG finanziert wurde, die der Alegria Beteiligungsgesellschaft mbH diese Mittel im Wege eines Darlehens zur Verfügung gestellt hat.'
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Datum: 02.03.2012 - 16:05 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
Finanzwesen
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